Zebrawels – Änderung des Schutzstatus bitte beachten! |
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Gemäß den Beschlüssen der 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens im November 2022 treten ab 23. Februar 2023 offiziell Änderungen zum Schutzstatus verschiedener Tier- und Pflanzenarten in Kraft.
Damit wird u.a. der Zebrawels (Hypancistrus zebra), ein beliebter Fisch in der Süßwasseraquaristik, unter besonderen Schutz gestellt. Das natürliche Vorkommen des Zebrawelses ist der Rio Xingu in Brasilien. Dort ist der Fisch stark gefährdet.
Alle Halter der Art müssen ihren aktuellen Bestand nun vor dem Stichtag 23. Februar 2023 mit einem Tierbestandsmeldeformular bei der unteren Naturschutzbehörde anmelden. Spätere Neuzugänge dürfen nur noch mit einem entsprechenden Nachweis einer legalen Herkunft angemeldet und gehalten werden.
Weitere erstmalig geschützte Arten sowie die Tierbestandsanzeigen sind auf der Homepage der Stadt Suhl unter www.suhltrifft.de verfügbar. Außerdem werden weitere Informationen zum Thema zur Verfügung gestellt.
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EIN SUHLER ORIGINAL: TRAUER UM WICHTIGEN KÜNSTLER UND SAMMLER IN SUHL |
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Die Stadt Suhl trauert um Herbert König, einen ihrer bedeutenden Künstler der vergangenen Jahrzehnte, der zugleich als Förderer und Lehrer für viele andere Begabte weit über die Grenzen der Stadt hinaus wirkte. Einige seiner Werke prägen bis heute das Stadtbild von Suhl.
Als Sohn von Marianne Hannelore Ruth, geb. Wagner und Oskar Karl Otto König erblickte er nur wenige Tage vor Weihnachten am 20.12.1956 das Licht der Welt. Die Familie wohnte in der Mühltorstraße 44, dem einstigen Haus von Alexander Gerbig.
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Schöffen gesucht |
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Im ersten Halbjahr 2023 sind bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 zu wählen. Gesucht werden auch in Suhl Frauen und Männer, die für den Amtsgerichtsbezirk Suhl als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat der Stadt Suhl und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Suhl vor, der in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen wählen wird.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in der Stadt Suhl wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten am 01.01.2023 zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und über eine ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache verfügen. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
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Abfallkalender 2023 ist da |
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Der neue Abfallkalender der Stadt Suhl ist ab der KW 52 digital unter www.ebkds.de einsehbar! Auch der hier installierte Abfallkalender, mit dessen Hilfe jeder seinen individuellen Abfallkalender erstellen und ausdrucken kann ist bereits mit den für 2023 geltenden Abfuhrterminen bestückt. Mitte Januar wird der Abfallkalender gedruckt vorliegen.
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Das Gesundheitsamt Suhl informiert zur aktuellen Situation der Influenza |
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Die Anzahl der gemeldeten Influenza Erkrankungen sind nicht nur in Deutschland, sondern auch in Thüringen in den letzten Tagen sehr deutlich gestiegen. (Siehe auch wöchentliche ARE Berichte des RKI https://influenza.rki.de/Wochenberichte/2022_2023/), 46. Thüringer Wochenbericht).
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Präventive Maßnahmen zur „Afrikanischen Schweinepest“ |
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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion bei Haus- und Wildschweinen, die für diese Tiere meist tödlich verläuft. Für den Menschen und andere Tierarten stellt die ASP keine Gefahr dar. Allerdings ist der Mensch ein wesentlicher Faktor bei der Ausbreitung dieser Tierseuche. Die Übertragungswege der Afrikanischen Schweinepest können direkt von Tier zu Tier erfolgen oder aber indirekt durch kontaminierte Gegenstände oder Futter. Es gibt gegen die ASP weder Impfstoffe noch Therapiemöglichkeiten. Die hohe Wildschweindichte in Deutschland bietet hinsichtlich der Ausbreitung und Etablierung dieser Erkrankung ein hohes Reservoir. Daher ist eine Reduzierung der Schwarzwildbestände eine wichtige Maßnahme, um ein Ausbruchsgeschehen frühzeitig zu erkennen und zu vermindern. Die meisten Ausbrüche wurden nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts im Berichtszeitraum November 2022 in Deutschland gemeldet. In Brandenburg wurden 80 Fällen und in Sachsen 72 Fälle registriert. Die Ergebnisse zeigen, dass die ASP auch für Thüringen immer näher rückt.
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Wenn Schnee und Eis den Gehweg rutschig machen, ist es Zeit für den notwendigen Winterdienst |
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Der Winter kommt jetzt in der Adventszeit auch in Suhl und seinen Ortsteilen an und es ist erforderlich den Pflichten zum Winterdienst wieder nachzukommen.
Hierbei weist die Stadt Suhl auf die Regelungen der Straßenreinigungssatzung der Stadt Suhl hin (auf der Homepage der Stadt Suhl www.suhltrifft.de einsehbar):
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Schiedsstelle der Stadt Suhl |
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Schiedsperson:
Stefanie Blankenburg
Vertreter der Schiedsperson:
Reinhard Urban
Simone Henneberg
Kontaktaufnahme:
E-Mail:
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Telefonisch über das Sekretariat des Ordnungsdezernates: 03681 74-2911
Informationen zur Schiedsstelle:
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Schließzeit vom 27.12.2022 bis 30.12.2022 |
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Folgende Einrichtungen sind vom 27. Dezember 2022 bis zum 30. Dezember 2022 geschlossen:
Altes Rathaus
Neues Rathaus
Haus der Geschichte
Bibliothek
Musikschule
Volkshochschule
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Wenn Laub den Gehweg rutschig macht, ist es Zeit für die notwendige Straßen- und Gehwegreinigung |
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 Gerade im Herbst, wenn die Blätter fallen, ist es erforderlich den Pflichten der Straßenreinigung vermehrt nachzukommen.
Hierbei weist die Stadt Suhl auf die Regelungen der Straßenreinigungssatzung der Stadt Suhl hin:
Reinigungspflichtig sind in der Regel die Eigentümer der an die Straße angrenzenden bzw. durch diese erschlossenen Grundstücke.
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Planfeststellungsverfahren |
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Planfeststellungsverfahren
B 281 OD Lichte, 1. BA
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Region Mitte hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Neuhaus in den Gemarkungen Bock und Teich, Lichte und Wallendorf, in der Stadt Saalfeld in der Gemarkungen Schmiedefeld und Taubenbach und in der Stadt Suhl in der Gemarkung Albrechts beansprucht.
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