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Little BirdAb sofort ist es auch in Suhl möglich, sich in einem Internetportal über alle Kindertageseinrichtungen und Tagesmütter zu informieren.
 


GESUCHT: WAHLHELFER! Drucken

Wahllogo in schwarz und rot

 Wahlhelfer gesucht !
 
 
Das Jahr 2024 ist im Freistaat Thüringen ein absolutes Superwahljahr.
 
Bevor am 01. September 2024 der Thüringer Landtag neu gewählt wird, werden die Bürger bereits am 26. Mai 2024 an die Wahlurne gebeten, um ihre Stimme für die kommunalen Gremien, die (Ortsteil-)Bürgermeister und die Oberbürgermeister abzugeben. 2 Wochen später am 09. Juni 2024 wird das Europäische Parlament gewählt.

Für die gelebte Demokratie zählt jede Stimme, aber auch jede helfende Hand in den Wahlbüros.

Deshalb brauchen wir unbedingt Sie und Dich! Unterstützen Sie das Team um Wahlleiter Roy Hartleb bei der Besetzung der Wahllokale, um die Wege für jeden Wähler kurz zu halten und die anfallenden Tätigkeiten gerecht und realistisch leistbar auf mehreren Köpfen zu verteilen!

Jede Stimme zählt, jede freiwillige helfende Hand erst recht!

Wählen ist unser Recht und unser Privileg. Dieses hohe Gut gilt es zu schützen und zu pflegen, denn Demokratie funktioniert weder ohne Wähler noch ohne die Menschen, die bereits lange im Vorfeld eine Wahl organisieren, also jenen, die es möglich machen, am Wahltag in einem Wahllokal seine Stimme abgeben zu können. Jeder hat damit die Chance, sich für die Gesellschaft einzubringen, Demokratie aktiv mitzugestalten. Jede Stimme ist gleich viel wert, deshalb ist es für die Demokratie so wichtig, für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, das korrekte Zählen der Stimmen und den gründlichen Umgang mit den Daten zu sorgen.

pdf Formular Bereitschaftserklärung Wahlvorstand öffnen / herunter laden

FAQ

Wer kann Wahlhelfer werden?

Wenn Sie mindestens 16 Jahre, deutsche oder europäische Staatsbürger sind und mindestens drei Monate in Suhl leben und sich für unsere Demokratie und Gemeinwesen einsetzen möchten, können Sie sich als Wahlhelfer für die Europa- und Kommunalwahl melden. Für die am 01. September stattfindende Landtagswahl ist eine Meldung als Wahlhelfer erst ab dem 18. Lebensjahr möglich.

Welche Aufgaben habe ich als Wahlhelfer?

Für die Besetzung der 32 Urnenwahllokale und ca. 8 Briefwahlbezirke werden mindestens 300 Wahlhelfer benötigt. Im allgemeinen Stimmbezirk begleiten Sie den Ablauf im Wahllokal und zählen im Anschluss die Stimmen aus. Im Briefwahlbezirk beschränkt sich Ihre Tätigkeit auf die Zulassung der Wahlbriefe aller Wählerinnen und Wähler und ermitteln das Briefwahlergebnis.

Die Wahlvorstehenden, deren Stellvertretende und die Schriftführenden werden im Vorfeld der Wahl im Rahmen einer Schulung auf ihre Aufgaben vorbereitet. Sie erhalten ein fundiertes Wissen, das sie befähigt, den ordnungsgemäßen Verlauf der Wahlhandlung zu gewährleisten. In solch einem geschulten Team sind Sie als Bürgerin oder Bürger der Stadt Suhl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer herzlich willkommen.

Wie lange ist meine Unterstützung erforderlich?

Die Wahllokale öffnen am Wahltag um 08:00 Uhr, aber Sie müssen nicht den ganzen Tag im Einsatz sein. Der Wahlvorsteher kann zwei Schichten einteilen, eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht.

Was ist das „Erfrischungsgeld"?

Als Beisitzer bekommen Sie eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 40 Euro. Die Auszahlung dieses „Erfrischungsgeldes" erfolgt am Wahlsonntag in bar.

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten rechtzeitig ein formales Berufungs-schreiben mit allen wichtigen Informationen.

Sie haben noch keine Pläne am 26.05., 09.06. oder 01.09.2024 und möchten gern unser Team unterstützen?! Dann registrieren Sie sich noch heute als Wahlhelfer, denn nicht nur jede Stimme, sondern - wie gesagt - jede helfende Hand zählt!

Bitte füllen Sie folgendes Formular aus und geben es entweder persönlich in der Stadtverwaltung Suhl ab oder senden Sie es uns mit der Post, als E-Mail oder Fax zu.

pdf Formular Bereitschaftserklärung Wahlvorstand öffnen / herunter laden

 
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Mo.: 8:00 - 13:00 Uhr
Di.:  8:00 - 17:00 Uhr
Mi.:  Schließtag
Do.: 8:00 - 18:00 Uhr
Fr.:  8:00 - 13:00 Uhr

1. Samstag im Monat:
9:00-12:00 Uhr (nur Bürgeramt)

blinkender roter Kreis  Termine für Melde-behörde, Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde sind über unsere Online-Terminbuchung zu vereinbaren!

Bitte hier klicken! Button zur Weiterleitung zur online-terminbuchung

 

blinkender roter Kreis   Für alle anderen Ämter ist eine telefonische Terminvereinbarung weiterhin erforderlich!

Hier finden Sie die Telefonnummern der Ämter der Stadt Suhl.

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