Planfeststellungsverfahren |
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Planfeststellungsverfahren
B 281 OD Lichte, 1. BA
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Region Mitte hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Neuhaus in den Gemarkungen Bock und Teich, Lichte und Wallendorf, in der Stadt Saalfeld in der Gemarkungen Schmiedefeld und Taubenbach und in der Stadt Suhl in der Gemarkung Albrechts beansprucht.
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Füttern von Katzen verboten |
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Was oftmals gut gemeint ist, entpuppt sich im Nachgang aber nicht immer auch als Solches.
Viele Katzen werden meist aus Mitleid oder vermeintlich großer Tierliebe gefüttert.
Das Aufstellen von Futterschalen für vermeintlich herrenlose Katzen birgt einige Probleme: eines der harmloseren sind dabei die Beschwerden über die Belästigungen durch streunende Katzen, die durch alle Gärten und Wohngebiete streifen.
Schwerwiegender jedoch ist die unkontrollierte Vermehrung der Katzen begünstigt durch die Fütterung, welche im Zusammenhang mit einer fehlenden Kastration sehr schnell zu einer Überpopulation führt.
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Information zu § 43 Infektionsschutzgesetz |
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Aktuell finden im Gesundheitsamt keine Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz zum Umgang mit Lebensmitteln statt. Diese Belehrungen werden online von anderen Gesundheitsämtern angeboten. Wir bitten dieses Alternativangebot zu nutzen.
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Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Externenprüfung zum/ zur staatlich geprüften Kinderpfleger |
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Das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk (DEV) bietet seit diesem Jahr einen Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Externenprüfung zum/zur staatlich geprüften Kinderpfleger/in an. Alle weiteren Informationen können Sie dem Flyer entnehmen.
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Videoinstallation in der Suhler Innenstadt |
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Hinsichtlich des zunehmenden Verwaisens der Suhler Innenstadt aufgrund diverser Faktoren, u. a. gestiegene Fälle von Kleinkriminalität und damit verbunden ein gesunkenes Sicherheitsempfinden der Passanten, hat der Suhler Stadtrat als gewählte Bürgervertretung entschieden, das Thema „Video-Überwachung" auf die Agenda zu nehmen, und die Anschaffung von Videotechnik beschlossen.
Seit Juli 2022 ist die Videotechnik in der Suhler Innenstadt installiert und mit drei hochauflösenden Kameras im Außenbereich freigeschaltet.
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Testzentrum ab 16.07.2022 |
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Das Testzentrum im CCS hat vorerst geöffnet:
- Montag 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Mittwoch 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
- Samstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
benötigt wird immer:
- ein Personalausweis oder Reisepass oder ein anderes geeignetes Lichtbilddokument
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Entgeltordnung für das Corona-Testzentrum der Stadt Suhl |
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Entgeltordnung für das Corona-Testzentrum der Stadt Suhl
vom 14.07.2022
Aufgrund der §§ 2, 14 und 22 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in
der Fassung der Bekannt-machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Feb-ruar 2022
(GVBl. 87) i. V. m. und der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer
Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.
September 2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Ge-setz vom 10.
Oktober 2019 (GVBl. S. 396) erlässt die Stadt Suhl für das von ihr
betriebene Corona-Test-zentrum folgende Entgeltordnung:
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Wasserentnahmeverbot |
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 Die untere Wasserbehörde der Stadt Suhl weist darauf hin, dass es ein Wasserentnahmeverbot im Stadtgebiet von Suhl gibt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Allgemeinverfügung vom 30.04.2020 wurde die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mit sofortiger Wirkung auch für die Inhaber von Wasserrechten bis auf weiteres untersagt.
Die Untersagung der Wasserentnahme wurde bisher nicht aufgehoben. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der fehlenden Niederschläge im Frühjahr 2022 und des geringen Grundabflusses aus der Trockenheit der vergangenen Jahre, haben sich sehr niedrige Wasserstände in den Gewässern und im Grundwasser eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nach den vorliegenden Prognosen nicht zu erwarten.
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Informationen der BZgA zu Affenpocken |
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Seit Mai 2022 treten in Europa und auch in Deutschland Fälle von Affenpocken auf. Nach derzeitigem Wissen ist eine Übertragung des Erregers von Mensch zu Mensch möglich. Die Betroffenen erkranken in der Regel nicht schwer.
Affenpocken können vor allem bei engem Kontakt von Mensch zu Mensch übertragen werden. Besonders ansteckend kann der Bläscheninhalt sein, sowie der Schorf der Hautveränderungen von infizierten Personen.
Der Zeitraum von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung (Inkubationszeit) beträgt etwa 5 bis 21 Tage.
Weitere Informationen gibt es hier:
Nach entsprechender Mitteilung des Thüringer
Gesundheitsministeriums bieten folgende Praxen in Thüringen aktuell Impfungen
gegen das Affenpockenvirus an:
1. Internistische Gemeinschaftspraxis Dr. med. Sven
Becker & Kollegen
Thälmannstraße 25
99085 Erfurt
Tel.:0361 5667216
2. Praxis Dr. med. Thomas Seidel
Warschauer Straße 26a
99427 Weimar
Tel: 03643 502151
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Führerscheinumtausch der Jahrgänge 1965 – 1970 |
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Falls Sie noch über einen Papierführerschein verfügen, möchten wir Sie daran erinnern, dass die Frist zum Umtausch Ihres Führerscheines ab dem 19.01.2023 beginnt. Fristende ist hier der 19.01.2024.
Sollten Sie noch nicht umgetauscht haben, bitten wir Sie zeitnah einen Termin über die Internetseite der Stadt Suhl: www.suhltrifft.de - auf der rechten Seite „Online Terminbuchung" - zu buchen.
Für den Umtausch benötigen Sie:
• Führerschein
• Personalausweis
• ein biometrisches Passbild (auch vor Ort möglich)
Zudem möchten wir Sie daran erinnern, dass die Frist für die Jahrgänge 1959 - 1964 bis zum 19.01.2023 lief. Falls Sie also immer noch nicht umgetauscht haben, setzen Sie sich bitte mit der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Suhl in Verbindung.
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Jugendbefragung |
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 Liebe Schülerin, lieber Schüler,
Danke, dass du uns ein paar Fragen beantwortest!
Es geht um deine Interessen, Wünsche und Zukunftspläne.
Die Teilnahme ist freiwillig.
Wir freuen uns aber sehr über deine Mitarbeit!
Du kannst den Fragebogen an einem Computer deiner Schule ausfüllen oder z. B. mit deinem Handy oder Tablet
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