Für alle Kinder, die am 1. August 2025 sechs Jahre alt sind, beginnt entsprechend des Thüringer Schulgesetzes § 18 die Schulpflicht am 1. August 2025. Diese Kinder sind an der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden.
Kinder, die am 30. Juni 2025 mindestens fünf Jahre alt sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
In der Stadt Suhl erfolgt die Anmeldung in den 4 Grundschulen sowie der Jenaplan-Schule Haus 1 und Haus 2
an folgenden Tagen jeweils in Zeit von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr:
- Donnerstag, 02.05.2024
- Montag, 06.05.2024
- Dienstag, 07.05.2024
Für
die Ortsteile Vesser, Schmiedefeld und Gehlberg erfolgt die Anmeldung
an der Staatlichen Gemeinschaftsschule Jenplan-Schule Haus 2, Suhl OT
Schmiedefeld (ehemals ImPuls-Schule)
Bei der Anmeldung ist die
Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Die Anmeldung muss
von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Bei
Erscheinen nur einer sorgeberechtigten Person ist die Vollmacht des
anderen Sorgeberechtigten erforderlich.
Die Einzugsbereiche der
Grundschulen sind einzuhalten. Es gelten nachfolgend aufgeführte
Schulbezirke:
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