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Abfallwirtschaft / Altlasten Drucken
Schon von alters her liegt es im Bestreben des Menschen, sich seiner Abfälle so schnell, einfach und preiswert wie möglich zu entledigen. Während im Altertum sämtlicher Abfall auf der Straße, am Ortsrand oder im Gewässer landete, entwickelte sich in den letzen vier Jahrhunderten die Abfallentsorgung als öffentliche, ordnungs- und seuchenhygienisch notwendige Aufgabe. 
So werden Siedlungsabfälle seit ca. 100 Jahren oberirdisch geordnet deponiert, in speziellen Anlagen verbrannt oder kompostiert. Es entstanden hierfür nach und nach Regelwerke und Gesetze, in denen Genehmigungswege und Maßnahmen zum Schutze der Umwelt, insbesondere des Grundwassers, der natürlichen Umgebung und der Nachbarschaft  vorgeschrieben wurden.

Mittels der 1993 verabschiedeten Technischen Anleitung (TA) Siedlungsabfall sowie der Abfallablagerungsverordnung 2001 wurde festgelegt, dass ab dem 01.06.2005 nur noch vorbehandelte Abfälle mit geringem organischen Anteil auf Deponien abgelagert werden dürfen. Zielstellung dieser Vorgabe ist es, Abfälle durch Behandlung in eine Form zu überführen, in der Schadstoffe durch natürliche Vorgänge, wie zum Beispiel das Eindringen von Niederschlagswasser, möglichst nicht mehr freigesetzt werden können. Weiterhin soll die Menge des abzulagernden Abfalls reduziert werden. Hierdurch können die hohen technischen und finanziellen Aufwendungen für die Nachsorgemaßnahmen auf den Deponien zukünftig reduziert werden.
 
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