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Informationen der Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragten
Der Gleichstellungsbeirat |
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Mit Stadtratsbeschluss zum 16.09.2015 berief die Stadt Suhl einen Beirat zur Förderung der Belange von Frauen und Männern zur Durchsetzung der im Grundgesetz verankerten Forderung nach Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern. Der Beirat erhielt die Bezeichnung "Gleichstellungsbeirat der Stadt Suhl". |
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Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen |
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Die Einrichtung und der Betrieb
des Hilfetelefons erfolgt auf der Grundlage des Hilfetelefongesetzes (BGBl I
Nr. 13 vom 13. März 2012). Es legt die Rahmenbedingungen und Aufgaben des
Hilfetelefons verbindlich fest:
Das
Hilfetelefon ist täglich 24 Stunden erreichbar.
Es
handelt sich um ein auf Dauer angelegtes, qualifiziertes telefonisches Erstberatungs- und Weitervermittlungsangebot.
Die
Nummer ist entgeltfrei.
Die
Beratung erfolgt vertraulich und auf Wunsch anonym.
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Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Suhl |
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Ein Grundrecht jedes Menschen der Bundesrepublik Deutschland ist gleichberechtigt behandelt zu werden, egal welches Geschlecht er hat, aus welchem Land er kommt, welche Sprache er spricht, welchem Glauben, religiöser oder politischer Weltanschauung er angehört oder ob jemand eine Behinderung hat. Nichts davon darf Grund für eine Benachteiligung oder Bevorzugung sein.
(Artikel 3 Grundgesetz)
Um dies abzusichern, sowie bestehenden Nachteilen entgegenzuwirken, gibt es auf Bundes- Landes- und auch kommunaler Ebene Gleichstellungsbeauftragte.
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Hilfe bei Missbrauch und Gewalt -Arbeitskreis "Gegen Gewalt in der Familie und sexuellen Missbrauch" |
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Gewalt und Missbrauch in Suhl? Gibt’s doch gar nicht….
Gibt es doch! Und das belegen regelmäßige Hilferufe von Betroffenen, Angehörigen und Aufsichtspersonen im Umfeld der Opfer. Die Dunkelziffer ist weitaus höher. Wegschauen hilft und ändert nichts. Hilfe in Form von Unterstützung, Begleitung und Stärkung schon eher. Gewalt und Missbrauch an Frauen, Männern und im Besonderen an Kindern ist ein Thema, mit dem sich der Arbeitskreis "gegen sexuellen Missbrauch und gegen Gewalt in der Familie" in Suhl regelmäßig beschäftigt.
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Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt |
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 Die Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt ist eine Voraussetzung dafür, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht wird. Deshalb gehört die Förderung der Chancengleichheit zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Dabei geht es der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Suhl, Petra Schübel, um die Beseitigung und Verhinderung von Benachteiligungen wegen des Geschlechts. Ebenso ist es Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer zu verbessern. Umfangreiche Informationen finden Sie unter
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Online-Hilfe bei häuslicher Gewalt |
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Von der BIG-Interventionszentrale e.V. Berlin gibt es eine Onlinehilfe bei häuslicher Gewalt: http://www.gewaltschutz.info
Betroffene Häuslicher Gewalt können:
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sich frühzeitig und anonym informieren
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eine Trennung vorbereiten (Sicherheitsplan, Notfalltasche)
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Anträge zum Gewaltschutzgesetz herunter laden
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die nötigen Ämtergänge nachvollziehen.
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Leistungs- und Beratungsangebot für Frauen mit Kindern in der Stadt Suhl |
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Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes der Stadt Suhl
Leistungen:
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Beratung in Angelegenheiten, die elterliche Sorge betreffend, in allen Fragen der Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
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Beratung bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung, bei der Ausübung des Umgangsrechtes
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sozialpädagogische Beratungs- und Unterstützungsangebote
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Vernetzung, Kooperation mit anderen Diensten und freien Trägern
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Hilfe zur Erziehung durch geeignete Maßnahmen, welche die Erziehung im Elternhaus unterstützen, ergänzen und erforderlichenfalls ersetzen
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Schutz von Kindern und Jugendlichen
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Begleitung straffälliger Jugendlicher und Heranwachsender durch Jugendgerichtshilfe
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Verein "Frauen helfen Frauen" e.V. |
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Für von physischer und / oder psychischer Gewalt bedrohte Frauen und deren Kinder stehen derzeit in Thüringen 25 Frauenhäuser und -schutzwohnungen mit 460 Betreuungsplätzen zur Verfügung. Diese Einrichtungen sollen von Gewalt bedrohte und/oder betroffene Frauen mit ihren Kindern aufnehmen und ihnen Schutz, Beratung, Unterstützung und bei Bedarf Unterkunft gewähren. Die Mitarbeiterinnen der Einrichtungen sind erfahrene Fachkräfte, die qualifizierte Einzel- und Gruppenberatungen anbieten. Die Bewohnerinnen werden bei Bedarf bei Behördengängen, Gerichtsterminen, zu Ärztinnen und Ärzten etc. begleitet. Durch Kontakte zu sozialen Diensten der kommunalen Gebietskörperschaften, Kinderschutzdiensten sowie anderen Beratungseinrichtungen und Institutionen stellt das Frauenhaus eine Vernetzung des Angebotes sicher und leistet Präventionsarbeit.
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