Geschützte
heimische und exotische Arten
Im Washingtoner Artenschutzabkommen (WA; engl.: CITES Convention
on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) sind
heute weltweit mehr als 5.000 Tierarten und ca. 28.000 Pflanzenarten unter
Schutz gestellt. Dazu gehören zum Beispiel Greifvögel, Riesenschlangen und
Orchideen.
Durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung
werden die internationalen Regelungen national ergänzt und ausgefüllt. Somit
sind nicht nur Exoten, sondern auch heimische Arten geschützt.
Alle europäischen Vogelarten, z. B. Mauersegler, Sperling,
Amsel, Elster usw. werden durch die
Europäische Vogelschutzrichtlinie geschützt. Die geschützten Arten aller übrigen Tiergruppen und Pflanzen
sind in den Anhängen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EG erfasst. Zum Schutz der internationalen und einheimischen Tiere und
Pflanzen wurden daher eine Reihe gesetzlicher Vorgaben zur Regelung von Handel,
Haltung, Zucht, Tarnsport usw. erstellt.
Für besonders und streng geschützte Arten sind daher u. a.
Regelungen zum Verkauf, zur Anzeige- bzw. Meldepflicht und zur Kennzeichnung zu
beachten.
Zuständigkeiten
Zuständig für den Vollzug des Artenschutzes in Thüringen
sind seit dem 02.05.2008 die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und
kreisfreien Städte.
Ihr Ansprechpartner für die kreisfreie Stadt Suhl:
Stadtverwaltung Suhl
Umwelt- und Bauaufsichtsamt
Untere Naturschutzbehörde
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Tel: 03681 / 74 24 66
Fax: 03681 / 74 23 45
Email:
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Hinweis: Entscheidend für die örtliche Zuständigkeit ist der Haltungsort des betroffenen Tieres und nicht der Wohnort des Halters.
|