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Gewässerschau „Wilde Gera“ und „Schneetiegel“ im Ortsteil Gehlberg |
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Gewässerschau der unteren Wasserbehörde am 26. April 2022 an den Gewässern „Wilde Gera“ und „Schneetiegel“ im Suhler Ortsteil Gehlberg
Die untere Wasserbehörde der Stadt Suhl führte am 26. April 2022 die Gewässerschau gemäß § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) durch. Die Gewässerschau wurde verbunden mit der jährlichen Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Gera/Apfelstädt/Obere Ilm (GUV13) und der Wasser-schutzgebietsschau mit der Thüringer Fernwasserversorgung.
Die Gewässerschau war öffentlich und der Termin wurde in der Presse (Freies Wort Ausgabe 21.04.2022 und 22.04.2022) und im Internet unter www.suhltrifft.de öffentlich bekanntgemacht. Mit der Gewässerschau wurde überprüft, ob die Erhaltung des Gewässerbettes zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses und die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wildlebenden Tieren und Pflanzen gegeben ist. Außerdem wurde überprüft, ob eine Gefährdung des Grund- und Oberflächenwassers durch anthropogene Einflüsse auszuschließen ist.
Neben dem Unterhaltungszustand des Fließgewässers wurden an der „Wilden Gera“ unzulässige Ablagerungen von Müll und Grünschnitt am Gewässerrandstreifen, eine ungenehmigte Wasserentnahme und Abwassereinleitungen und das Abstellen von Fahrzeugen ohne Zulassung im Überschwemmungsgebiet und Wasserschutzgebiet der Zone II festgestellt.
Die untere Wasserbehörde hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit die entsprechenden Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Antragstellung einer wasserrechtlichen Genehmigung eingeleitet.
Im Ergebnis der Gewässerschau an den Fließgewässern „Wilde Gera“ und „Schneetiegel“ wurde festgestellt, dass sich beide Gewässer in einem sehr guten ökologischen Zustand befinden.
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Gewässerschau am „Dreisbach“ |
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Gewässerschau der unteren Wasserbehörde der Stadt Suhl am 14.12.2022 am Fließgewässer „Dreisbach“
Die untere Wasserbehörde der Stadt Suhl führte am 14. Dezember 2022 die Gewässerschau am Gewässer „Dreisbach“ gemäß § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) durch. Die Gewässerschau wurde verbunden mit der Verbandsschau des Gewässerunterhaltungsverbandes Hasel/Lauter/Werra.
Die Gewässerschau war öffentlich und der Termin wurde in der Presse (Freies Wort Ausgabe 07.12.2022), im Suhler Amtsblatt (Ausgabe Dezember) und im Internet unter www.suhltrifft.de öffentlich bekanntgemacht. Mit der Gewässerschau wurde überprüft, ob die Erhaltung des Gewässerbettes zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses und die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wildlebenden Tieren und Pflanzen gegeben ist. Außerdem wurde überprüft, ob eine Gefährdung des Grund- und Oberflächenwassers durch anthropogene Einflüsse auszuschließen ist.
Am Gewässer „Dreisbach“ wurden Abflusshindernisse durch umgestürzte Bäume, Ablagerungen von Geschiebe und ein Schaden am Wegedurchlass unterhalb des Dreisbachteiches festgestellt.
Die untere Wasserbehörde wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit die entsprechenden Maß-nahmen zur Beseitigung/Instandsetzung einleiten.
Im Ergebnis der Gewässerschau am Fließgewässer „Dreisbach“ wurde festgestellt, dass sich das Gewässer in einem sehr guten ökologischen Zustand befinden.
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Information der Öffentlichkeit über die Lärmkartierung |
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Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) und der
Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) werden seit 2007 alle 5
Jahre neue Lärmkarten veröffentlicht. In diesen Lärmkarten, die im
Freistaat Thüringen federführend durch das Thüringer Landesamt für
Umwelt, Bergbau und Naturschutz erarbeitet werden, ist die Lärmsituation
an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kfz pro Jahr
dargestellt.
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Suchkreis vor Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Ortsteil Heidersbach |
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Die Deutsche Telekom AG plant im Ortsteil Heidersbach, im Bereich Silbergrund die Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage.
Nach Angaben des Unternehmens ist das Ziel, möglichst vielen Menschen einem mobilen Zugang zum schnellen Internet zu eröffnen. Aus diesem Grund soll das Netz im betreffenden Bereich technisch optimiert und planerisch weiterentwickelt werden.
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Erneuter Suchkreis vor Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage in Suhl, An der Hasel / Weidberg |
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Die Deutsche Telekom AG plant in Suhl, im Bereich An der Hasel die Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage.
Nach Angaben des Unternehmens ist das Ziel, möglichst vielen Menschen einem mobilen Zugang zum schnellen Internet zu eröffnen. Aus diesem Grund soll das Netz im betreffenden Bereich technisch optimiert und planerisch weiterentwickelt werden.
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Suchkreis vor Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Ortsteil Mäbendorf |
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Die Deutsche Telekom AG plant im Ortsteil Mäbendorf die Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage.
Nach Angaben des Unternehmens ist das Ziel, möglichst vielen Menschen einem mobilen Zugang zum schnellen Internet zu eröffnen. Aus diesem Grund soll das Netz im betreffenden Bereich technisch optimiert und planerisch weiterentwickelt werden.
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Information zur Einführung der „gelben Tonne“ in der Stadt Suhl ab dem 01.01.2021 |
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 Ab dem 01.01.2021 gibt es Änderungen bei der Entsorgung der Leichtverpackungen (LVP).
Die Bürger der Stadt Suhl werden gebeten, die nachfolgenden Hinweise zu beachten.
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Naturschutzbeirat |
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Der Naturschutzbeirat der Stadt Suhl ist am 30.09.2019 durch
den Bürgermeister der Stadt Suhl, Herrn Turczynski neu berufen wurden.
Der
Beirat setzt sich aus ehrenamtlich tätigen fachkundigen Bürgern zusammen und
dient der Unterstützung der Naturschutzbehörde.
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Strengere Emissionsgrenzwerte für alte Kamin- und Kachelöfen |
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Die Schonfrist für Einzelfeuerungsanlagen, mit Baujahr zwischen dem 01.01.1975 und 31.12.1984 (Datum auf dem Typschild), ist zum Jahreswechsel 2017/2018 abgelaufen. Seit dem 01.01.2018 müssen diese Feuerungsanlagen folgende Emissionswerte einhalten:
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Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter,
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Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter.
Werden diese Emissionswerte nicht eingehalten, sind die Anlagen entweder technisch nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen. Ein Austausch der alten Feuerungsanlage gegen eine moderne Anlage ist in den meisten Fällen die wirtschaftlichste Lösung.
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Die Untere Naturschutzbehörde informiert |
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„Am 1.1.2015 ist die
Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und
Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft getreten.
Im Mittelpunkt der Verordnung steht eine Liste invasiver
gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste), für die
Maßnahmen zum zukünftigen Umgang (Prävention, Früherkennung und rasche
Reaktion, Kontrolle) festgelegt werden. Die Liste wird unter Heranziehung von
Risikoabschätzungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt. Jede Art
muss bestimmte Kriterien erfüllen, um in die Liste aufgenommen werden zu
können.
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