VERORDNUNG ÜBER DAS OFFENHALTEN DER VERKAUFSSTELLEN AUS BESONDEREM
ANLASS DER KREISFREIEN STADT SUHL VOM 08.02.2024 (verkaufsoffenen Sonntage)
veröffentlicht am 12.02.2024
Aufgrund
des § 10 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
(ThürLadÖffG)
in derzeit gültiger Fassung wird für die kreisfreie Stadt Suhl verordnet.
§ 1
In
den nachstehend aufgeführten Gebieten dürfen Verkaufsstellen
aus
besonderem Anlass wie folgt geöffnet sein:
Datum
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Anlass
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Ort
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Verkaufszeiten
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05.05.2024
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Suhler
Frühling mit Automeile und Pflanzentagen
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Stadtzentrum
Suhl
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13:00 -
18:00 Uhr
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29.09.2024
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13.
Oldtimerteilemarkt
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OT
Heinrichs - Simson Gewerbepark
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11:00 -
17:00 Uhr
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01.12.2024
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1. Advent
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Stadtzentrum
Suhl
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13:00 -
18:00 Uhr
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§ 2
Zuwiderhandlungen
gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten
im
Sinne von § 14 Abs. 1 Ziff. 2 ThürLadÖffG.
§ 3
Diese
Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung in Kraft.
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Suhl,
den 08.02.2024
André
Knapp
Oberbürgermeister
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