A+ | A- | Reset

Wo bin ich?  
Startseite arrow Bürgerservice, Politik und Verwaltung arrow Bürgerservice arrow VERORDNUNG ÜBER DAS OFFENHALTEN DER VERKAUFSSTELLEN AUS BESONDEREM ANLASS DER KREISFREIEN STADT SUHL
VERORDNUNG ÜBER DAS OFFENHALTEN DER VERKAUFSSTELLEN AUS BESONDEREM ANLASS DER KREISFREIEN STADT SUHL Drucken

VERORDNUNG ÜBER DAS OFFENHALTEN DER VERKAUFSSTELLEN AUS BESONDEREM

ANLASS DER KREISFREIEN STADT SUHL VOM 08.02.2024 (verkaufsoffenen Sonntage)

veröffentlicht am 12.02.2024

 Aufgrund des § 10 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

(ThürLadÖffG) in derzeit gültiger Fassung wird für die kreisfreie Stadt Suhl verordnet.

§ 1

In den nachstehend aufgeführten Gebieten dürfen Verkaufsstellen

aus besonderem Anlass wie folgt geöffnet sein:

Datum

Anlass

Ort

Verkaufszeiten

05.05.2024

Suhler Frühling mit Automeile und Pflanzentagen

Stadtzentrum Suhl

13:00 - 18:00 Uhr

29.09.2024

13. Oldtimerteilemarkt

OT Heinrichs - Simson Gewerbepark

11:00 - 17:00 Uhr

01.12.2024

1. Advent

Stadtzentrum Suhl

13:00 - 18:00 Uhr

 

§ 2

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten

im Sinne von § 14 Abs. 1 Ziff. 2 ThürLadÖffG.

 

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung in Kraft.

pdf Dieses Dokument als PDF öffnen / herunterladen 126.42 Kb

 
Suhl, den 08.02.2024

André Knapp
Oberbürgermeister

 
< zurück   weiter >
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Mo.: 8:00 - 13:00 Uhr
Di.:  8:00 - 17:00 Uhr
Mi.:  Schließtag
Do.: 8:00 - 18:00 Uhr
Fr.:  8:00 - 13:00 Uhr

1. Samstag im Monat:
9:00-12:00 Uhr (nur Bürgeramt)

blinkender roter Kreis  Termine für Melde-behörde, Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde sind über unsere Online-Terminbuchung zu vereinbaren!

Bitte hier klicken! Button zur Weiterleitung zur online-terminbuchung

 

blinkender roter Kreis   Für alle anderen Ämter ist eine telefonische Terminvereinbarung weiterhin erforderlich!

Hier finden Sie die Telefonnummern der Ämter der Stadt Suhl.

Infos zur KFZ-Zulassung

© 2010 Stadt Suhl