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Grundsätze des Artenschutzes Drucken

Bereits ohne Beteiligung von Behörden und Sachverständigen kann jedoch jeder etwas zum Schutz der nationalen und internationalen Tier und Pflanzenwelt beitragen:

  •  Vorsicht in Urlaubsländern! Kaufen Sie keine Tiere - auch nicht aus Mitleid -, da dies den Verkäufer nur ermutigt, sich "Nachschub" aus der freien Natur zu besorgen. Nur etwa jedes 5. Tier erreicht lebend den Handel! Beachten Sie, dass unter das Handelsverbot auch Bestandteile der geschützten Tier- und Pflanzenarten wie z.B. Federn, Elfenbein, Kette aus Schildkrötenpanzer, Felle u. ä. fallen.

  • Für besonders und streng geschützte Tiere und Pflanzen sind Besitz und Vermarktung verboten. Nur unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich.

  • Kaufen Sie prinzipiell keine Exemplare oder Gegenstände von Tieren und Pflanzen, ohne sich vorher über den Schutzstatus zu informieren. Erkundigen Sie sich zudem genau über die artgerechten Haltungsanforderungen.

  • Gehen Sie rücksichtsvoll und vorsorglich mit der einheimischen Natur um, denn nicht nur im Regenwald stehen viele Arten auf der roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten.

 
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