Die
gesetzliche Frist zum Umtausch Ihres Führerscheines läuft!
Wenn Sie
noch im Besitz eines sogenannten Papier-Führerscheins sind, empfehlen wir Ihnen
dringen aktiv zu werden und das alte Dokument durch den neuen Führerschein
ersetzen.
Die
Jahrgänge 1953 bis 1970 sollten den Führerschein schon längst, bis zum
19.01.2024, umgetauscht haben! Sollten Sie also Ihrer Verpflichtung noch nicht
nachgekommen sein, bitten wir Sie dies schnellstmöglich zu tun.
Buchen
Sie bitte hierfür zeitnah
einen Termin über die Internetseite der Stadt Suhl: www.suhltrifft.de
- schauen Sie am rechten Bildrand nach „online-Terminvereinbarung"!
Für den
Umtausch benötigen Sie:
- ein
biometrisches Passbild (das können Sie auch vor Ort machen)
Übrigens:
Die Frist zum Umtausch
des Führerscheins für die Jahrgänge 1971 und
später läuft am 19.01.2025 ab.
Führerscheininhaber,
deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben noch etwas Zeit. Sie müssen den
Führerschein bis zum 19.01.2033 umgetauscht haben.
Für weitere
Fragen können Sie sich jederzeit bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Suhl
melden.
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