Auslegung des 2. Entwurfs zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in folg. Abschnitt |
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des zweiten Entwurfs zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in den Abschnitten
1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien, 2.2 Zentrale Orte und überörtlich
bedeutsame Gemeindefunktionen, 2.3 Mittelzentrale Funktionsräume und 5.2 Energie
Bezug: a) Bekanntmachung vom 14. Februar 2022 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 7/2022)
b) Bekanntmachung vom 2. Januar 2023 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 1/2023)
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