Öffentliche Bekanntmachung - Amtliche Tierseuchenbekämpfung – Bekämpfung der Geflügelpest |
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An alle
Geflügelhalter, die ihr Geflügel an einem Standort in der kreisfreien Stadt
Suhl halten
Öffentliche Bekanntmachung gemäß §
41 Abs. 3 und 4 ThürVwVfG
Amtliche Tierseuchenbekämpfung -
Bekämpfung der Geflügelpest
Regelungen zu Geflügelausstellungen
und Geflügelmärkten
1. Änderungsverfügung vom 12.06.2023
zur Allgemeinverfügung der kreisfreien Stadt Suhl vom 12.12.2022
Aufgrund
des § 24 Abs. 3 Nr. 1 Tiergesundheitsgesetz in der derzeitig gültigen Fassung
wird die Allgemeinverfügung der kreisfreien Stadt Suhl vom 12.12.2022 wie folgt
geändert:
- Punkt
2 der o.g. Allgemeinverfügung wird gestrichen.
- Punkt
5 der o.g. Allgemeinverfügung erhält folgende Fassung: „Geflügelbörsen und
Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel und/oder gehaltene
Vögel verkauft oder getauscht werden und bei denen die Vorgaben nach den
Punkten 1 und 4 nicht eingehalten werden können, sind bis auf Widerruf untersagt."
- Diese
Allgemeinverfügung wird 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch beim Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt Suhl,
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Friedrich-König-Str. 5,
98527 Suhl, erhoben werden.
André
Knapp
Oberbürgermeister
Hinweise:
- Die
Allgemeinverfügung vom 12.12.2022 bleibt, in den durch diese
Allgemeinverfügung nicht geänderten bzw. gestrichenen Punkten, weiterhin
unverändert gültig. Den Anordnungen ist Folge zu leisten.
- Veranstaltungen
mit Tieren sind gemäß § 4 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung grundsätzlich
mindestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung beim Veterinärwesen
der Stadt Suhl anzuzeigen.
- Hinweise
zur Abmeldung/ Abmeldung von Geflügelbeständen, welche in der Stadt Suhl
gehalten werden sowie zur Führung des Bestandsregisters, erhalten Sie auf
der Homepage oder telefonisch beim Veterinärwesen der kreisfreien Stadt
Suhl.
- Diese
Allgemeinverfügung ist nach Ihrer Veröffentlichung zu den Sprechzeiten
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung im Veterinärwesen der Stadt
Suhl einsehbar.
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