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Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbe- und Forschungspark Suhl-Nord 1. BA" Drucken

Öffentliche Bekanntmachung:

 

Der Stadtrat hat am 03.05.2023 folgendes beschlossen:

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbe- und Forschungspark Suhl-Nord 1. BA"

Beschlussnummer: 691/49/2023

  1. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und § 2 BauGB ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Gewerbe- und Forschungspark Suhl-Nord 1. BA" aufgestellt. Vorhabenträger ist die Stadt Suhl.

  2. Die Bearbeitung und Erstellung der Planunterlagen soll durch ein vom Vorhabenträger beauftragtes Planungsbüro erfolgen.

  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

  4. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt nach Maßgabe der in den jährlichen Haushaltsplänen zur Verfügung stehenden städtischen Eigenmittel.

Begründung:

Für den Standort Suhl-Nord wurde das Umsetzungsorientierte Realisierungskonzept 2022 bis 2040 vom Stadtrat beschlossen. Geplant ist eine langfristige und nachhaltige Entwicklung von einem im Rückbau befindlichen Wohngebiet zu einem Stadtteil mit überwiegend gewerblicher Nutzung sowie synergetisch begleitend die Entwicklung als künftiger Bildungs- und Forschungsstandort für das Oberzentrum von Südthüringen. Das Modellprojekt wird gemeinsam von der Stadt Suhl, der FH Erfurt und der LEG entwickelt.

Suhl-Nord soll zu einem Standort mit Forschungscampus für Klimafolgenforschung, einem Kompetenzzentrum Holz und einem Innovations- und Gründerzentrum entwickelt werden, entsprechende Gewerbebetriebe sollen angesiedelt werden. Ein Forschungs- und Entwicklungsstandort für das Oberzentrum Südthüringens soll entstehen.

Dieser Prozess wird mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für den 1. Teilbereich / Bauabschnitt konkretisiert und soll so weiter vorangebracht werden.

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umgestaltung als Standort für Gewerbe, Forschung und Entwicklung schaffen und damit Baurecht für die geänderte Nutzung. Er bildet die Grundlage für eine gesteuerte Investorenansiedlung.

Die vorhandene verkehrliche und stadttechnische Infrastruktur soll so weit wie möglich weiter genutzt werden.

Notwendig ist eine Untersuchung zur Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und die konzeptionelle Entwicklung einer geeigneten Infrastruktur für die neue Nutzung des Gebietes. Ziel ist die Sicherstellung einer nachhaltigen Ver- und Entsorgung einschließlich Erreichbarkeit und Anbindung des Stadtteils.

Für die Planung des Stadtteilumbaus wurde eine Aufteilung in vier Bauabschnitte / Teilbereiche mit einer zeitlichen Staffelung vorgesehen

Im 1. B-Planbereich wird der zentrale Teil überplant, bei dem der Rückbau der Wohnanlagen abgeschlossen ist.

Das Umsetzungsorientierte Realisierungskonzept schlägt hier einen Standort für ein Kompetenzzentrum Holz mit einem Modellgebiet für seriellen Holzbau einschließlich Fertigung und Nutzung, die Ansiedlung von Gewerbe in Verbindung mit Forschung und Entwicklung von Photovoltaikelementen und erneuerbaren Energien bis hin zur Produktion vor.

Der vorhandene Schulstandort soll erhalten und weiterentwickelt werden. Verknüpfungen zur beruflichen Ausbildung und Fachkräfte-gewinnung sollen entstehen.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 24 ha, bestehend aus mehreren Teilflächen auf den folgenden Flurstücken:

Gemarkung Suhl,

 Flur 50, Flurst.-Nr.:

36/1, 36/2, 41/2 teilw., 41/3, 41/4, 41/5, 41/6, 41/7, 52/1, 52/3,

52/4, 52/5, 53/1, 53/3, 53/4, 59/1, 59/2, 59/3, 59/4, 59/5, 59/6,

60/2, 60/2, 60/3, 60/4,

71/1, 71/2,71/4, 71/5 teilw.,

85/6, 85/10, 85/16, 85/17, 85/23, 85/24, 85/25, 85/31, , 85/32, , 85/33,

85/34, 85/35, 85/36, 85/37, 85/38, 85/40, 85/44, 85/45 teilw. , 85/46, 85/47, 85/48 teilw.,  85/52 teilw., 85/53,  85/54 teilw.,  85/57, 85/58, 85/59, 85/60, 85/61, 85/62, 85/63, 85/64, 85/65, 85/70, 85/77,  85/78,
116, 117,   

Flur 51, Flurst.-Nr.:
1/10, 1/20, 1/21, 1/23, 1/24, 1/25, 1/26, 1/27, 1/28, 1/29, 1/32, 1/33,
1/38 teilw.,

Flur 70, Flurst.-Nr.:
89/5, 89/6, 89/8, 89/9, 89/11, 89/16, 89/17, 89/24 teilw.,

Flur 76, Flurst.-Nr.:
15/9, 19/2, 19/3, 21/1, 21/2, 21/3, 21/421/6, 21/7, 21/8, 39/20, 39/24,
39/25, 39/26, 39/27, 39/28, 39/29, 39/30, 39/31, 39/32, 39/33, 39/34,
39/35, 39/36, 39/57, 39/70, 39/78, 39/79, 39/80, 39/85, 39/88, 39/92,
39/93, 39/97 teilw., 39/98, 39/99, 40/2 teilw.,

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt nach Maßgabe der in den jährlichen Haushaltsplänen zur Verfügung stehenden städtischen Eigenmittel. Im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2023 sind für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 insgesamt 200.000 € (jeweils 66.670 € p. a.) an städtischen Eigenmitteln eingestellt.

Anlage

Lageplan mit Eingrenzung des Plangebietes:

pdf  Übersichtsplan Suhl-Nord mit 4 Bauabschnitten als PDF öffnen / herunterladen 2.64 Mb

 

 
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