Öffentliche Bekanntmachung:
Der Stadtrat hat am 03.05.2023 folgendes beschlossen:
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbe- und Forschungspark Suhl-Nord 1. BA"
Beschlussnummer: 691/49/2023
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Zur
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird auf der
Grundlage des § 1 Abs. 3 und § 2 BauGB ein Bebauungsplan mit der
Bezeichnung „Gewerbe- und
Forschungspark Suhl-Nord 1. BA" aufgestellt. Vorhabenträger ist die
Stadt Suhl.
- Die Bearbeitung und Erstellung der Planunterlagen soll durch ein vom Vorhabenträger beauftragtes Planungsbüro erfolgen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die
Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt nach Maßgabe der in den
jährlichen Haushaltsplänen zur Verfügung stehenden städtischen
Eigenmittel.
Begründung:
Für
den Standort Suhl-Nord wurde das Umsetzungsorientierte
Realisierungskonzept 2022 bis 2040 vom Stadtrat beschlossen. Geplant ist
eine langfristige und nachhaltige Entwicklung von einem
im Rückbau befindlichen Wohngebiet zu einem Stadtteil mit überwiegend
gewerblicher Nutzung sowie synergetisch begleitend die Entwicklung als
künftiger Bildungs- und Forschungsstandort für das Oberzentrum von
Südthüringen. Das Modellprojekt wird gemeinsam von
der Stadt Suhl, der FH Erfurt und der LEG entwickelt.
Suhl-Nord
soll zu einem Standort mit Forschungscampus für Klimafolgenforschung,
einem Kompetenzzentrum Holz und einem Innovations- und Gründerzentrum
entwickelt werden, entsprechende Gewerbebetriebe
sollen angesiedelt werden. Ein Forschungs- und Entwicklungsstandort für
das Oberzentrum Südthüringens soll entstehen.
Dieser
Prozess wird mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für den
1. Teilbereich / Bauabschnitt konkretisiert und soll so weiter
vorangebracht werden.
Der
Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Umgestaltung als Standort für Gewerbe, Forschung und Entwicklung
schaffen und damit Baurecht für die geänderte Nutzung. Er bildet die Grundlage für eine gesteuerte Investorenansiedlung.
Die vorhandene verkehrliche und stadttechnische Infrastruktur soll so weit wie möglich weiter genutzt werden.
Notwendig
ist eine Untersuchung zur Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und die
konzeptionelle Entwicklung einer geeigneten Infrastruktur für die neue
Nutzung des Gebietes. Ziel ist die
Sicherstellung einer nachhaltigen Ver- und Entsorgung einschließlich
Erreichbarkeit und Anbindung des Stadtteils.
Für
die Planung des Stadtteilumbaus wurde eine Aufteilung in vier
Bauabschnitte / Teilbereiche mit einer zeitlichen Staffelung vorgesehen
Im 1. B-Planbereich wird der zentrale Teil überplant, bei dem der Rückbau der Wohnanlagen abgeschlossen ist.
Das
Umsetzungsorientierte Realisierungskonzept schlägt hier einen Standort
für ein Kompetenzzentrum Holz mit einem Modellgebiet für seriellen
Holzbau einschließlich Fertigung und Nutzung,
die Ansiedlung von Gewerbe in Verbindung mit Forschung und Entwicklung
von Photovoltaikelementen und erneuerbaren Energien bis hin zur
Produktion vor.
Der
vorhandene Schulstandort soll erhalten und weiterentwickelt werden.
Verknüpfungen zur beruflichen Ausbildung und Fachkräfte-gewinnung sollen
entstehen.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 24 ha, bestehend aus mehreren Teilflächen auf den folgenden Flurstücken:
Gemarkung Suhl,
Flur 50, Flurst.-Nr.:
36/1, 36/2, 41/2 teilw., 41/3, 41/4, 41/5, 41/6, 41/7, 52/1, 52/3,
52/4, 52/5, 53/1, 53/3, 53/4, 59/1, 59/2, 59/3, 59/4, 59/5, 59/6,
60/2, 60/2, 60/3, 60/4,
71/1, 71/2,71/4, 71/5 teilw.,
85/6, 85/10, 85/16, 85/17, 85/23, 85/24, 85/25, 85/31, , 85/32, , 85/33,
85/34,
85/35, 85/36, 85/37, 85/38, 85/40, 85/44, 85/45 teilw. , 85/46, 85/47,
85/48 teilw., 85/52 teilw., 85/53, 85/54 teilw., 85/57, 85/58, 85/59, 85/60, 85/61, 85/62,
85/63, 85/64, 85/65, 85/70, 85/77, 85/78,
116, 117,
Flur 51, Flurst.-Nr.:
1/10, 1/20, 1/21, 1/23, 1/24, 1/25, 1/26, 1/27, 1/28, 1/29, 1/32, 1/33,
1/38 teilw.,
Flur 70, Flurst.-Nr.:
89/5, 89/6, 89/8, 89/9, 89/11, 89/16, 89/17, 89/24 teilw.,
Flur 76, Flurst.-Nr.:
15/9, 19/2, 19/3, 21/1, 21/2, 21/3, 21/421/6, 21/7, 21/8, 39/20, 39/24,
39/25, 39/26, 39/27, 39/28, 39/29, 39/30, 39/31, 39/32, 39/33, 39/34,
39/35, 39/36, 39/57, 39/70, 39/78, 39/79, 39/80, 39/85, 39/88, 39/92,
39/93, 39/97 teilw., 39/98, 39/99, 40/2 teilw.,
Die
Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt nach Maßgabe der in den
jährlichen Haushaltsplänen zur Verfügung stehenden städtischen
Eigenmittel. Im aktuellen
Haushaltsplanentwurf 2023 sind für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025
insgesamt 200.000 € (jeweils 66.670 € p. a.) an städtischen Eigenmitteln
eingestellt.
Anlage
Lageplan mit Eingrenzung des Plangebietes:
Übersichtsplan Suhl-Nord mit 4 Bauabschnitten als PDF öffnen / herunterladen 2.64 Mb
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