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Hausmüll Drucken
Für die Betriebsbereitschaft der Abfallbehälter, also auch für die Möglichkeit zu deren vollständigen Entleerung sowie der freien Zugänglichkeit zu den Abfallbehältern am Entleerungstag hat der Grundstückseigentümer bzw. -nutzer Sorge zu tragen. Die Müllwerker sind nicht verpflichtet, Abfallbehälter aus Schnee frei zu graben oder über Hindernisse jeglicher Art zu transportieren.

Fällt zeitweilig mehr Hausmüll an als das verfügbare Abfallbehältnis fassen kann, können als Ergänzungsgefäß amtlich gekennzeichnete Müllsäcke genutzt werden. Die Müllsäcke sind im Umwelt- und Bauaufsichtsamt, den Verwaltungsstellen der Ortsteile oder auf dem Recyclinghof gegen Entrichtung einer Entsorgungsgebühr in Höhe von 3,50 EUR je Stück zu erwerben.

Die Müllsäcke sind am Entleerungstag der Hausmüllbehälter fest verschlossen bis 6.30 Uhr am Fahrbahnrand oder einem mit der Stadt vereinbarten Stellplatz zur Einsammlung bereitzustellen.

In die Hausmülltonne dürfen ausschließlich nicht verwertbare Abfälle eingeworfen werden, wie z.B.:

  • Kehricht, Inhalt von Staubsaugerbeuteln,
  • Asche, Ruß, Zigarettenreste,
  • Hygieneartikel, benutzte Taschentücher,
  • Babywindeln
  • Porzellan- und Keramikabfälle,
  • Leder-, Gummi- und Schaumstoffabfälle,
  • verschmutztes Papier, abgelöste Tapeten,
  • Transparent-, Öl- und Faxpapier,
  • Musik- und Videokassetten, CD-s,
  • Gebrauchsgüter aus Glas, Kunststoff (Kaffee- und Teekannen, Teegläser, Glühbirnen, Spielzeug, Pflanztöpfe)


Gemäß der geltenden Abfallsatzung kann die Entleerung verweigert werden, wenn Hausmüllbehälter

  • mit Sonderabfällen oder Wertstoffen verfüllt sind,
  • überfüllt sind,
  • deren Inhalt zusätzlich verdichtet worden ist odernicht mit einem Transponder ausgestattet sind.
 
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