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Gehölzschnitt, Gartenabfälle Drucken
Mit Ausnahme bei auftretenden Pflanzenkrankheiten ist im Stadtgebiet Suhl das Verbrennen von Gehölzschnitt und anderen Gartenabfällen nicht zulässig.
Dafür bietet die Stadt Suhl für alle privaten Haushalte die Annahme von Gehölzschnitt auf dem Recyclinghof "Am Fröhlichen Mann" zu den regulären Öffnungszeiten an. Die Annahme ist kostenpflichtig. Die Gebühr für die Abgabe von Grün- und Gehölzschnitt ist der aktuellen Abfallentsorgungsgebührensatzung der Stadt Suhl zu entnehmen. 
Bei auftretenden Pflanzenkrankheiten wenden Sie sich bitte zwecks Anzeige und Einholung einer Verbrennungsgenehmigung an das Ordnungs- und Bauaufsichtsamt der Stadt Suhl, Tel.: 74 29 84.
 
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