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Sondernutzung Drucken

Die Benutzung der Straße, Gehwege oder sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung gemäß §18 Thüringer Straßengesetz. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers. Zu den Sondernutzungen zählen z.B. Außengastronomie, Warenauslagen, Verkaufsstände, Märkte oder Infostände auf der Straße sowie die Plakatierung an öffentlichen Straßen.

pfeilInformationen zur Sondernutzung

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Sondernutzungsgebührensatzung

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Antrag auf Sondernutzung an öffentlichem Verkehrsgrund

 

Kontakt:

Bau- und Stadtentwicklungsamt
Sachgebiet Straßenverwaltung
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl

Tel.  03681-742416
Fax. 03681-743006
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