Die Benutzung der Straße, Gehwege oder sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung gemäß §18 Thüringer Straßengesetz. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers. Zu den Sondernutzungen zählen z.B. Außengastronomie, Warenauslagen, Verkaufsstände, Märkte oder Infostände auf der Straße sowie die Plakatierung an öffentlichen Straßen.
Informationen zur Sondernutzung
Sondernutzungsgebührensatzung
Antrag auf Sondernutzung an öffentlichem Verkehrsgrund
Kontakt:
Bau- und Stadtentwicklungsamt
Sachgebiet Straßenverwaltung
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Tel. 03681-742416
Fax. 03681-743006
E-Mail:
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
|