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Bekanntmachung Festsetzung von Hebesätzen für die Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2024 Drucken

Satzung der Stadt Suhl über die Festsetzung von Hebesätzen für die Grund- und
Gewerbesteuer für das Jahr 2024 (Hebesatzsatzung)

vom 31.01.2024
veröffentlicht am 29. 02.2024

Aufgrund der §§ 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBI. 1, S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBI. 1 S. 2294), und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBI. 1 S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBI. 1 S. 2294), hat der Stadtrat der Stadt Suhl in der Sitzung am 13.12.2023 (Beschluss Nr. 817/57/2023) folgende Satzung der Stadt Suhl über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2024 (Hebesatzsatzung) beschlossen:

 

§ 1
Steuersätze der Realsteuern

 

Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer  
     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  320 v. H.
     b) für die Grundstücke (B)  475 v. H.
 2. Gewerbesteuer  424 V. H.

§2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

gez.

André Knapp
Oberbürgermeister

Anmerkungen:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe einzureichen. Verstöße sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht werden.
Die Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Suhl an den Bürgerberatungen im Alten Rathaus und Neuen Rathaus eingesehen werden. Gegen Kostenerstattung ist auch ein Ausdruck möglich.

 

 

 

 


 
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