Allgemeinverfügung Geflügelpest 2024 |
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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 41 Abs. 3 und 4 ThürVwVfG
Amtliche Tierseuchenbekämpfung - Bekämpfung der Geflügelpest
Neufassung der Regelungen zu Geflügelausstellungen und
Geflügelmärkten
und Aufhebung der Allgemeinverfügung der kreisfreien Stadt Suhl
vom 12.12.2022, der 1. Änderungsverfügung vom 12.06.2023 und der
2. Änderungsverfügung vom 18.10.2023
Die kreisfreie Stadt Suhl erlässt folgende Allgemeinverfügung:
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