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Mietspiegel gültig ab 01.01.2024 Drucken
MietspiegelDer Mietspiegel findet seine Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (in der jeweils geltenden Fassung). Er stellt eine Übersicht über die in der Stadt Suhl gezahlte Miete für nicht preisgebundenen Wohnraum dar.

Der vorliegende Mietspiegel ist kein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d Abs. 1 BGB, sondern stellt nach § 558c Abs. 1 BGB eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe vertreten einvernehmlich die Auffassung, dass diese Form des Mietspiegels für die Stadt Suhl angemessen und ausreichend ist, um die zugedachte Einigungsfunktion zwischen Mietern und Vermietern zu befördern.

Der Mietspiegel soll überhöhte Mieten verhindern, aber auch dem Vermieter ermöglichen, berechtigte Mieterhöhungen ohne gerichtliche Auseinandersetzungen durchzusetzen. Ebenso ist er als Orientierungsrahmen für Neuvertragsabschlüsse geeignet. Der Mietspiegel wurde entsprechend der in § 558 Abs. 2 BGB definierten Kriterien Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit strukturiert; die Kriterien Ausstattung und Beschaffenheit wurden hierbei zusammengefasst und führen zu entsprechenden Differenzierungen innerhalb der jeweiligen Mietpreisspannen.

Der vorliegende Mietspiegel wurde auf Grundlage des bis 31.12.2023 gültigen Mietspiegels erstellt und von den Mitwirkenden einstimmig für zwei Jahre für verbindlich erklärt. Er tritt ab 01.01.2024 in Kraft.

Hier den Mietspiegel als als PDF herunterladen / öffnen
 
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