Öffentliche Bekanntmachung - Amtliche Tierseuchenbekämpfung – Bekämpfung der Geflügelpest
An alle
Geflügelhalter, die ihr Geflügel an einem Standort in der kreisfreien Stadt
Suhl halten
Öffentliche Bekanntmachung gemäß §
41 Abs. 3 und 4 ThürVwVfG
Amtliche Tierseuchenbekämpfung -
Bekämpfung der Geflügelpest
Regelungen zu Geflügelausstellungen
und Geflügelmärkten
1. Änderungsverfügung vom 12.06.2023
zur Allgemeinverfügung der kreisfreien Stadt Suhl vom 12.12.2022
Aufgrund
des § 24 Abs. 3 Nr. 1 Tiergesundheitsgesetz in der derzeitig gültigen Fassung
wird die Allgemeinverfügung der kreisfreien Stadt Suhl vom 12.12.2022 wie folgt
geändert:
Punkt
2 der o.g. Allgemeinverfügung wird gestrichen.
Punkt
5 der o.g. Allgemeinverfügung erhält folgende Fassung: „Geflügelbörsen und
Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel und/oder gehaltene
Vögel verkauft oder getauscht werden und bei denen die Vorgaben nach den
Punkten 1 und 4 nicht eingehalten werden können, sind bis auf Widerruf untersagt."
Diese
Allgemeinverfügung wird 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch beim Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt Suhl,
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Friedrich-König-Str. 5,
98527 Suhl, erhoben werden.
André
Knapp
Oberbürgermeister
Hinweise:
Die
Allgemeinverfügung vom 12.12.2022 bleibt, in den durch diese
Allgemeinverfügung nicht geänderten bzw. gestrichenen Punkten, weiterhin
unverändert gültig. Den Anordnungen ist Folge zu leisten.
Veranstaltungen
mit Tieren sind gemäß § 4 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung grundsätzlich
mindestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung beim Veterinärwesen
der Stadt Suhl anzuzeigen.
Hinweise
zur Abmeldung/ Abmeldung von Geflügelbeständen, welche in der Stadt Suhl
gehalten werden sowie zur Führung des Bestandsregisters, erhalten Sie auf
der Homepage oder telefonisch beim Veterinärwesen der kreisfreien Stadt
Suhl.
Diese
Allgemeinverfügung ist nach Ihrer Veröffentlichung zu den Sprechzeiten
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung im Veterinärwesen der Stadt
Suhl einsehbar.