- Änderung der
Entgeltordnung für die Städtische Musikschule
„Alfred Wagner“ Suhl
vom:
07.05.2018
veröffentlicht
am: 30.06.2018
Die Stadt Suhl
erlässt auf der Grundlage der §§ 14 Abs.1, 18 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung
i. d. F. der Bekanntmachung 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, S. 95) folgende
Entgeltordnung:
Artikel 1
Änderung der Entgeltordnung für die
Städtische Musikschule
„Alfred Wagner“ Suhl
- §
1 Absatz 2 wird durch folgende Regelung ersetzt:
Das Schuljahr
der Städtischen Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl verläuft analog dem Schuljahr
an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Thüringen. Für den
Abrechnungszeitraum gilt § 9 entsprechend.
- §
5 Absatz 1 Satz 1:
„an ihre Schüler“ wird gestrichen
- In
§ 5 Absatz 1 wird nach Satz 1 folgende Regelung aufgenommen:
Die Mietdauer beträgt mindestens
einen Monat.
- §
6 Absatz 2 wird nach Satz 1 wie folgt ergänzt:
Dies gilt
nicht für Unterrichtsstunden, für welche den Musikschülern ein Pausieren nach §
7 Absatz 1 der Schulordnung für die
Städtische Musikschule „Alfred
Wagner“ Suhl gewährt wurde. Eine Erstattung für Unterrichtsausfall aufgrund
einer Pause im Sinne von § 7 Absatz 1 der Schulordnung für die Städtische Musikschule
„Alfred Wagner“ Suhl erfolgt nach § 6 Absatz 4 dieser Entgeltordnung.
- §
6 Absatz 4 wird wir durch folgende
Regelung ersetzt:
Die Erstattung
der Entgelte des laufenden Schuljahres erfolgt am Schuljahresanfang des
darauffolgenden Schuljahres. Werden die Musikschulentgelte
durch die Stadtverwaltung Suhl per Lastschriftverfahren eingezogen, erfolgt die
Erstattung auf das der Stadtverwaltung Suhl dafür mitgeteilte Konto. In allen
anderen Fällen erfolgt die Erstattung auf ein durch den Schüler mitzuteilendes
Konto. Ist der Schüler im darauffolgenden Schuljahr nicht mehr Schüler der Musikschule, erfolgt die Erstattung auf ein durch
den Schüler mitzuteilendes Konto.
- In § 6 Absatz 6 Nr. 9 wird nach dem Wort „Auslagen“
Folgendes gestrichen:
„ und
Lizenzgebühren nach Urheberrecht“
- In § 7 Absatz 6 Nr. 9 wird nach dem Wort
„Auslagen“ Folgendes gestrichen:
„ und
Lizenzgebühren nach Urheberrecht“
- §
8 im Titel Streichung: Lizenzgebühr nach Urheberrecht
- §
8 Absatz 2 und Absatz 3 werden ersatzlos gestrichen
- §
9 neuer Absatz 1:
Der Abrechnungszeitraum beginnt
am 01.09. des Kalenderjahres in dem das laufende Schuljahr beginnt. Er endet am
30.06. des darauffolgenden Kalenderjahres.
- §
9 alter Absatz 1 wird zu Absatz 2
- §
9 alter Absatz 2 wird zu Absatz 3 und nach Satz 1 wie folgt ergänzt:
Abweichend von Satz 1 wird das erste
monatliche Entgelt im Schuljahr (für den Monat September) zum 1. Oktober gemeinsam
mit dem regulären Entgelt für den Monat Oktober fällig.
- §
9 alter Absatz 3 wird zu Absatz 4
- §
9 alter Absatz 4 wird ersatzlos gestrichen
- In
Anlage 1 wird nach der Tarifnummer 1.1 die Tarifnummer 1.1a eingefügt:
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Entgelt monatlich (pro Schuljahr 10 Monate)
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Tarif-Nr
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Art des Unterrichts
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Kinder/Jugendliche
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Erwachsene
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1.1a
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Musikflöhe 45 Minuten pro Kind
(Eltern mit Kindern im Alter 0 – 1 ½ Jahren (5 – 8 Kinder)
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30,00
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entfällt
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- In
Anlage 1 wird nach der Tarifnummer 1.2
die Tarifnummer 1.2a eingefügt:
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Entgelt monatlich (pro Schuljahr 10 Monate)
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Tarif-Nr
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Art des Unterrichts
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Kinder/Jugendliche
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Erwachsene
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1.2a
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Musikzwerge 45 Minuten pro Kind
(Eltern mit Kindern im Alter 1 ½ – 4
Jahren (6 – 8 Kinder)
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30,00
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entfällt
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- In
Anlage 1wird die Tarifnummer 3.10 durch folgende Regelung ersetzt:
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Entgelt monatlich (pro Schuljahr 10 Monate)
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Tarif-Nr
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Art des Unterrichts
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Kinder/Jugendliche
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Erwachsene
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3.10
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Sonstige Unterrichtsangebote
für Erwachsene (ab 6 Teilnehmer, 45 Minuten)
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entfällt
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21,00 monatlich
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- In
Anlage 1wird die Tarifnummer 5 Lizenzgebühren nach Urheberrecht vollständig
ersatzlos gestrichen
- In
Anlage 1 wird als neue Tarifnummer 5 aufgenommen:
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Entgelt monatlich (pro Schuljahr 10 Monate)
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Tarif-Nr
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Art des Unterrichts
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Kinder/Jugendliche
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Erwachsene
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5
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Stundenkauf für
Erwachsenenunterricht
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entfällt
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Pro erworbener Unterrichtseinheit (UE) ist je ¼ des
Monatsgrundpreises des betreffenden Unterrichts zu Grunde zu legen
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Artikel 2
Inkrafttreten
Die 1. Änderung der
Entgeltordnung für die Städtische Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl tritt am
01.08.2018 in Kraft.
Suhl, den 07.05.2018
Dr. Jens Triebel
Oberbürgermeister
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