Umwelt- und
Bauaufsichtsamt
Sachgebiet Bauaufsicht
Rückbau und Beseitigung von baulichen Anlagen
Verfahrensfrei ist die Beseitigung von:
1. Anlagen, die nach § 60 ThürBO verfahrensfreigestellt sind,
2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,
3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10
m.
Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens
einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Bei nicht freistehenden Gebäuden muss die Standsicherheit des Gebäudes
oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, durch einen
qualifizierten Tragwerksplaner im Sinne des § 65 Abs. 2 ThürBO beurteilt und im
erforderlichen Umfang nachgewiesen werden.
Die Beseitigung baulicher Anlagen ist, soweit notwendig, durch den
qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen.
Ansprechpartner:
(0 36 81) 74 24 23
(0 36 81) 74 24 32
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich