Ordnungs- und Bürgeramt
Einwohnermelde- und Passbehörde
Wehrerfassung
Der Bundestag hat am 28. April 2011 das
Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011) beschlossen. Nach diesem
Gesetz können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
sind, ab 1. Juli 2011 freiwillig für den Wehrdienst verpflichten.
Zum Zwecke der Übersendung von
Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften übermitteln die
Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten
(Familiennamen, Vornamen, gegenwärtige Anschrift) zu Personen mit deutscher
Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden (§ 58c Soldatengesetz).
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn
die betroffenen Personen der Datenübermittlung widersprechen (§ 36 Abs. 2
Bundesmeldegesetz).
Betroffene mit Hauptwohnung in Suhl
haben die Möglichkeit, bei der Stadtverwaltung, Ordnungs- und Bürgeramt/Einwohnermeldeamt,
Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl ihr Widerspruchsrecht geltend zu machen.
Die Übermittlungssperre kann entweder formlos oder per Download aus unserem Formularbereich beantragt werden.
Ansprechpartner:
03681 74-2300
03681 74-2784
Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Öffnungszeiten:
Bürgeramt
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
1. Samstag
im Monat: |
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
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