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Vorläufiger Personalausweis Drucken

Ordnungs- und Bürgeramt
Einwohnermelde- und Passbehörde

Vorläufiger Personalausweis

Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen bzw. bei Verlust, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. 

Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar in der Passbehörde ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.

Bei der Abholung des Bundespersonalausweises ist der vorläufige Personalausweis abzugeben.

Sie benötigen:

  • den alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist
    oder Ihren Kinderausweis/Kinderpass oder
  • Ihren Reisepass
  • Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Eheurkunde
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • Gebühr: 10,00 €

Hinweis: als Reisedokument nur vereinzelt verwendbar

Ansprechpartner:
03681 74-2300

Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42 
98527 Suhl    

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
1. Samstag
im Monat:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 
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