Parkberechtigung für Schwerbehinderte |
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Ordnungs- und Bürgeramt
Einwohnermelde- und Passwesen
Parkberechtigung für Schwerbehinderte
- Eine Parkberechtigung für Schwerbehinderte kann bei der Melde- und Passbehörde gebührenfrei beantragt werden.
- Die Erteilung der Parkberechtigung für Schwerbehinderte ist vom Versorgungsamt zu entscheiden.
- Die Parkberechtigung wird von der Melde- und Passbehörde nur ausgestellt.
Ansprechpartner:
03681 74-2300
03681 74-2784
Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
1. Samstag
im Monat: |
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
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