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Führungszeugnis Drucken
Ordnungs- und Bürgeramt
Einwohnermelde- und Passbehörde

Führungszeugnis

Sie benötigen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gebühr: 13,00 €

Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundeszentralregister Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung gemeldet sind.

Alternativ können seit dem 01.09.2014 Führungszeugnisse auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist der Besitz eines elektronischen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Funktion und ein Kartenlesegerät. Nähere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz http://www.bundesjustizamt.de/

Bei der Stellung eines Antrages auf Erteilung eines Führungszeugnisses ist eine rechtsgeschäftliche Vertretung unzulässig. Dieses Verbot gilt auch für Rechtsanwälte und Ehepartner. Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung des Führungszeugnisse beantragen.

Es gibt 2 Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke
  • zur Vorlage bei einer Behörde

Ansprechpartner:
03681 74-2300
03681 74-2784

Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42 
98527 Suhl

 

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
1. Samstag
im Monat:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 
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