Ordnungs- und Bürgeramt
Einwohnermelde- und Zulassungswesen
Amtlich beglaubigt werden Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke), wenn es sich handelt um
- amtliche Urkunden deutscher Behörden zur Verwendung im Inland (für ausländische Urkunden, die im Inland sowie inländische Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, gelten besondere Regelungen und Zuständigkeiten)
- sonstige Dokumente, wenn das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Nicht beglaubigt werden Dokumente, für die ausschließlich andere Behörden zuständig sind (z. B. das Standesamt für standesamtliche Urkunden, die Betreuungsbehörde bei Vorsorgevollmachten) oder Dokumente, deren ursprünglicher Inhalt nicht zweifelsfrei erkennbar ist bzw. wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist (z. B. fehlende Seiten).
Unterschriften können amtlich beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll oder aufgrund einer Rechtsvorschrift die amtliche Beglaubigung (nicht die notarielle Beglaubigung) vorgesehen ist. Die Unterschriftsleistung muss in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden. Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn sie:
- der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z.B. privatrechtliche Verträge)
- ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente
- Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Gebühren je Beglaubigung gem. Verwaltungskostensatzung der Stadt Suhl bzw. der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung:
- Eigenurkunde 3,00 €
- Fremdurkunde 0,80 € pro Seite, jedoch mindestens 8,00 €
- Unterschriftsbeglaubigung 8,00 €
Ansprechpartner:
03681 74-2302
03681 74-2300
Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
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