Inzidenzen der vergangenen 7 Tage |
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Gemäß § 6a Abs. 3 i.V.m § 3b Abs. 3 Satz 2 der Fünften SARS-CoV-2 gelten aufgrund der derzeitigen Inzidenzwerte der kreisfreien Stadt Suhl nachfolgende Teilnehmerbegrenzungen für eine Versammlung:
19.01.2021 |
20.01.2021 |
21.01.2021 |
22.01.2021 |
23.01.2021 |
24.01.2021 |
25.01.2021 |
222,9 |
195,7 |
198,4 |
165,8 |
130,5 |
133,4 |
138,6 |
Zulässige Teilnehmerzahl einer Versammlung (Stand 25.01.2021):
Versammlungen unter freiem Himmel
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Versammlungen in geschlossenen Räumen |
1000 Personen
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100 Personen
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Thüringer Hotlines |
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Fragen rund um den Gesundheitsschutz - Service-Hotline des
Thüringer Landesverwaltungsamts (Mo – Do: 8 bis 16 Uhr, Fr: 8 bis 14 Uhr)
+49361573321188
Wirtschaftliche Fragen - Unternehmens-Hotline der Thüringer
Aufbaubank - (Mo - Fr: 8 bis 18 Uhr, Sa: 8 bis 13 Uhr)
08005345676
Bundesweite Anlaufstelle Bundesministerium für Gesundheit (Mo-Do:
8-18 Uhr, Fr: 8-12 Uhr)
+4930346465
Unabhängige Patientenberatung - (Mo - Fr: 8-22 Uhr, Sa: 8-18 Uhr)
08000117722
Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung
+49115
Bei Infektionsverdacht - Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116 117
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Informationen zur Impfung gegen SARS-CoV-2 in Thüringen |
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Das Terminbuchungstool wird am 30. Dezember 2020, 08:00 Uhr freigeschaltet. Die Terminvergabe erfolgt in einem ersten Schritt für Personen der Stufe „höchste Priorität“ oder für Personen, die für jene Personengruppe einen Termin vereinbaren wollen. Dabei handelt es sich nach den Vorgaben der Coronavirus-Impfverordnung um:
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Feuerwerk an Silvester |
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Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen ist laut Thüringer Verordnung vom 14. Dezember 2020 vor dem Jahreswechsel des Jahres 2020 zum Jahr 2021 ist verboten. Jeder Person wird empfohlen, in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zu verzichten.
In der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 ist das Abbrennen
pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum in den nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3
festgelegten Bereichen unzulässig. Dies betrifft in Suhl folgende Straßen (siehe Zone Maskenpflicht):
a) Steinweg (Höhe Kreuzkirche bis Gothaer Straße)
b) Umfahrung Herrenteich
c) Am Burghof
d) Friedrich-König-Straße (zwischen Lauterbogencenter und Einkaufscenter Am Steinweg)
e) Friedrich-König-Straße (ab Hausnummer 22 - Haus des Buches bis Hausnummer 14 - Alexander-Apotheke)
f) Marktplatz
g) Pfarrstraße (Hausnummer 2a bis Marktplatz)
h) Rimbachstraße (Hausnummer 7 bis Steinweg)
i) Stadelstraße (Hausnummer 2 bis Steinweg)
sowie vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen (Siehe § 5 Absatz 1 Nr. 3 der SonderVO)
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Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und –chefs der Länder vom 13.12.2020 |
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Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben zuletzt am 25. November einschneidende und befristete Maßnahmen beschlossen bzw. verlängert, um die mit Winterbeginn erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Damit sollte zudem eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden, denn Krankenhäuser und vor allem zahlreiche Intensivstationen sind durch die hohen Zahlen schwer erkrankter Corona-Patienten stark belastet.
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