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Beurkundung Geburten |
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Sie sind Eltern geworden? Herzlichen Glückwunsch!
Zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes benötigen Sie folgende Unterlagen:
verheiratete Mütter
- Geburtsurkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus den Geburtenregistern beider Elternteile
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Eheregisters
- gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Eltern
nicht verheiratete Mütter
- ledige Mütter: Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister der Mutter
- Mütter, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben:
Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister der
Mutter; Lebenspartnerschaftsurkunde oder begl. Ausdruck aus dem
Lebenspartnerschaftsregister (gilt auch für aufgehobene und aufgelöste
Lebenspartnerschaften)
- geschiedene Mütter: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck
des Eheregisters der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk; bei Heirat
im Ausland: Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
- verwitwete Mütter: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck des
Eheregisters der letzten Ehe mit Vermerk über den Tod des Ehemannes
bzw. ersatzweise Ehe- und Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus
dem Ehe- und Sterberegister
- ggf. Nachweis über bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen
- gültiger Reisepass bzw. Personalausweis der Mutter
folgende Unterlagen des Vaters werden benötigt
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- gültiger Reisepass bzw. Personalausweis.
ALLGEMEINE HINWEISE
Alle Urkunden sind im Original vorzulegen.
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit
einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten
Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Zwecks Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an das Standesamt Suhl:
Tel.-Nr. 03681 74-2981
E-Mail an
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Ihr Standesamt
Stadtverwaltung Suhl
Marktplatz 1
98527 Suhl
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