Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) nimmt Aufgaben des Natur- und Landschaftsschutzes wahr. Neben dem Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen im Arten-, Biotop- und Landschaftsschutz durch die Erteilung von Genehmigungen, Erlaubnissen und Einvernehmen ist sie beratend für Bürger und Vorhabensträger tätig.
Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde
- Ausweisung von Naturdenkmalen (ND) und Geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB), naturschutzrechtliche Befreiungen und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in ND, GLB, Landschaftsschutzgebieten und Biosphärenreservaten - Zone III, Kennzeichnung von Schutzgebieten
- Mitwirkung bei Verfahren (Ausweisung, Eingriffe, Pflegepläne u. a.) zu übergeordneten Schutzgebieten (LSG, NSG, NP, FFH)
- Konzeption Biotoppflege und –entwicklung, Pflegepläne
- Antragsstellung, Vertragsabschlüsse und fachliche Beratung, Kontrolle Mitteleinsatz, ABM-Betreuung
- Beratung und fachliche Begleitung von Landnutzern (z. B. Nebenerwerbslandwirte, Vereine)
- Vollzug § 18 ThürNatG (Biotopschutz, Pflegepflicht, Eingriffe)
- Erstellung und Pflege des Biotopkatasters
- Erlass von Anordnungen zum Lebensstättenschutz geschützter Arten
- Fachliche Begleitung von Arten- und Biotopschutzmaßnahmen, Vertragsabschluss, praktischer Artenschutz (z. B. Amphibienschutz, gebäudebewohnende Tierarten
- Genehmigungen für gewerbsmäßiges Sammeln von Pflanzen
- Aufstellung und Fortschreibung des Landschaftsplanes
- Grünordnungsplanung (Begleitung, Beurteilung, Entscheidung über Verzicht)
- Einvernehmensbehörde für Baugenehmigungsverfahren, Bauordnungsverfahren, wasserrechtliche Genehmigungen
- Träger öffentlicher Belange in der Bauleitplanung und bei Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Genehmigung bzw. Untersagung von Eingriffen in Natur und Landschaft, Kontrollen
- Eingriffsregister, Kompensationsflächenkataster
- Naturschutzbeirat und -beauftragte
- Berufung der Mitglieder des Naturschutzbeirates
- Berichterstattung und fachliche Arbeit im Naturschutzbeirat
- Bestellung von Naturschutzbeauftragten, Arbeitskonzeption
- Beratung von Bürgern, Antragstellern, Behörden, Vereinen
- Betreuung von Praktika und Studienarbeiten
- Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeit an fachübergreifenden Projekten
Rechtsgrundlagen:
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG)
- Thüringer Biosphärenreservatsverordnung Vessertal – Thüringer Wald (ThürBR-VO Vessertal)
- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen
- Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH-RL)
- Richtlinie 79/409/EWG zur Erhaltung europäischer Vogelarten (SPA-RL)
- Verordnungen der Stadt Suhl über die Geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) Mühlwasser, Königswasser, Steinsfelder Wasser, Dürre Lauter und Dreisbachtal
- Verordnung über die Naturdenkmale der Stadt Suhl (siehe Sachgebiet Grünflächen)
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