Artenschutz

Der Schutz gefährdeter bzw. stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten gehört zu den wichtigsten Aufgaben der UNB. Neben der Umsetzung von speziellen Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung einzelner Arten ist dieses Aufgabenfeld natürlich untrennbar mit dem Biotopschutz verbunden.

 

pfeil Amphibienschutz

Neben der Bewahrung oder Wiedereinrichtung von Lebensräumen für Amphibien gilt das besondere Augenmerk den Wanderrouten der Tiere zu ihren Laichgewässern. Das viele dieser über Jahrzehnte oder Jahrhunderte etablierten Routen in der heutigen Zeit durch Verkehrswege zerschnitten werden, ist die Gefährdung der Tiere an diesen Stellen sehr hoch. Maßnahmen zum Amphibienschutz während der Laichwanderungen werden in Suhl im Rahmen des Vertragsnaturschutzes realisiert. Für den Zeitraum 2004 bis 2009 konnte die Finanzierung überwiegend über das Förderprogramm NALAP abgesichert werden. Lediglich die zeitlich befristete Maßnahme am Schwimmbad Haseltal wird über kommunalen Vertragsnaturschutz realisiert.

Die im Rahmen der Straßensanierung am Linsenhofer Teich installierte stationäre Leiteinrichtung mit Amphibientunnel wurde 2005 zurückgebaut und wird seitdem durch eine mobile Leiteinrichtung ersetzt. Der Tunnel selbst genügte aufgrund neuerer Erkenntnisse den fachlichen Anforderungen an einen Amphibiendurchlass nicht, außerdem waren Straßenschäden im Tunnelbereich und umfangreiche Schäden an den Leitelementen zu verzeichnen.

Die Fangzahlen pro Jahr ab 1994 (Beginn der Statistik) finden Sie in der folgenden Tabelle. Den größten Anteil an den gefundenen Tieren stellen dabei an allen Standorten die Erdkröten dar. Besonders am Heldersbach kommt dabei eine recht große Population an Teich- und Bergmolchen hinzu, welche an anderen Standorten fast völlig fehlen. An allen Zäunen werden in geringen Zahlen Gras- und Teichfrösche gefunden, was allerdings auch dem von der Krötenwanderung abweichenden Wanderverhalten dieser Arten zuzuschreiben sein dürfte.

 

Standort  Aschenhof  Heldersbach  Linsenhofer Teich  Schulzenhohle  Struth 
Jahr 
1994  594  401  keine Daten  kein Zaun  kein Zaun
1995  248  551  248  kein Zaun  kein Zaun
1996  261  1534  keine Daten
348  kein Zaun
1997  368  1014  keine Daten  254  kein Zaun
1998  181  872  129  540  kein Zaun
1999  323  695  199  576  kein Zaun
2000  99  1166  173  357  kein Zaun
2001  138  516  195  (3)  1113 
2002  420  1343  135    1483 
2003  213  1427  278    1921 
2004  309  1640  619 (1)    2440 
2005  459  1911  359 (2)    1416 
2006  314  1467  391    877 

(1) Tunnel funktionslos
(2) Rückbau Tunnel
(3) Einstellung der Maßnahme; wegen Verdichtung der Bebauung Population fast erloschen; keine Stellfläche für Leiteinrichtung

 

pfeil Vogelschutz

Siedlungsbereiche sind regelmäßig Quartier für gebäudebewohnende geschützte Tierarten. Besonders Schwalben und Mauersegler, aber auch Turmfalken, Sperlinge u. a. sind an und in Gebäuden anzutreffen. Im Zuge von Umbau-,  Sanierungs- und Abrissmaßnahmen sind diese Neststandorte daher häufig von Beschädigung oder Vernichtung bedroht.

Alle europäischen wildlebenden Vogelarten stehen jedoch nach der Richtlinie 79/409/EWG (Europäische Vogelschutzrichtlinie) in Verbindung mit § 42  Abs. 1 BNatSchG unter besonderem gesetzlichem Schutz.

Es ist generell verboten, diesen Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder sie zu töten. Weiterhin sind die Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten gegen eine Entnahme, Beschädigung und Zerstörung geschützt. Dazu gehört auch der Schutz im Bau befindlicher oder außerhalb der Brutsaison nicht genutzter Nester. Generell sind auch Abwehrmaßnahmen zur Verhinderung des Nestbaus und das Entfernen halbfertiger oder fertig gestellter Nester nicht erlaubt. Dabei ist es unerheblich, ob das Nest aktuell bebrütet wird oder nicht.

Bei Baumaßnahmen an Gebäuden sind folglich die Bestimmungen des Artenschutzes zu beachten. Es ist die Aufgabe des Eigentümers bzw. des Vorhabensträgers, vor Beginn solcher Maßnahmen die betroffenen Gebäude auf das Vorhandensein von Niststätten dieser Arten zu prüfen. Bei Bedarf können die Untere Naturschutzbehörde bzw. ein Spezialist hinzu gezogen werden. Werden am oder im Gebäude besetzte oder unbesetzte Nester vorgefunden, so ist sicherzustellen, dass diese auch nach Abschluss der Maßnahme entsprechende Brut- und Wohnstätten vorfinden können. Gegebenenfalls ist der Einbau künstlicher Nisthilfen vorzusehen.

Den sogenannten Gebäudebrütern soll auf diese Weise die unbeeinträchtigte Zuflucht auf Dauer gesichert werden, da diese Tierarten ausdrücklich auf menschliche Siedlungen angewiesen sind.

Ist infolge des Bauvorhabens die Beschädigung oder Zerstörung einer Vogelbrutstätte trotz Prüfung durch die Fachbehörde unumgänglich, so bedarf diese Handlung einer Befreiung gemäß § 62 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. § 36a ThürNatG. Eine Befreiung kann auf Antrag nach entsprechender Abwägung und in der Regel mit Nebenbestimmungen versehen von der zuständigen Naturschutzbehörde ausgesprochen werden.

 Mehlschwalben zählen auch heute noch zu den häufigsten gebäudebrütenden Vogelarten.
Mehlschwalben zählen auch heute noch zu den häufigsten gebäudebrütenden Vogelarten. Sie nisten meist gesellig und bauen ihre Lehmnester an der Außenseite von Gebäuden bevorzugt unter dem Dachabschluss. (Foto: Nabu, M. Delpho)

Aufgrund ihrer Lebensgewohnheiten werden Mehlschwalben häufig als „lästig“ empfunden.

 

Aufgrund ihrer Lebensgewohnheiten werden Mehlschwalben häufig als „lästig“ empfunden. Der hier deutlich sichtbaren Fassadenverschmutzung aus dem Vorjahr wird in dieser Brutsaison wirkungsvoll durch das Anbringen eines Kotbrettes begegnet. (Foto: RUA, A. Bache)
 Im Gegensatz zur Mehlschwalbe baut die Rauchschwalbe ihr Nest innerhalb von Gebäuden.  Im Gegensatz zur Mehlschwalbe baut die Rauchschwalbe ihr Nest innerhalb von Gebäuden. Durch Abriss, Umnutzung oder Versperrung der Zugänge sind ihre Quartiere und damit der Fortbestand der Art in hohem Maße bedroht. Im Vesserer Offenstall waren bisher in jedem Jahr 1 bis 2 Brutpaare zu begrüßen. Von der Mehlschwalbe unterscheidet sich die Rauchschwalbe z. B. durch ihren langen Gabelschwanz. (Foto: RUA, A. Bache)
 Mauersegler (Foto: Nabu, A. Limbrunner)
  Mauersegler (Foto: Nabu, A. Limbrunner)
Mauersegler (die nicht zu den Schwalben zählen) brüten in engen Fassadenspalten und Nischen, hier im Zwischenraum des Dachabschlusses.
 Mauersegler (die nicht zu den Schwalben zählen) brüten in engen Fassadenspalten und Nischen, hier im Zwischenraum des Dachabschlusses. Auf dem Foto sind neben der Dachrinne zwei Altvögel im Fütterungsanflug zu sehen. (Foto: RUA, A. Bache)


Um die Bestände wirkungsvoll schützen und erhalten zu können, ist natürlich auch hier eine Bestandsaufnahme unumgänglich. Daher wurden in den Jahren 2005 und 2006 umfangreiche Kartierungsarbeiten durchgeführt, die in den Folgejahren fortgesetzt werden sollen (siehe Punkt 2.3 Arten- und Biotopschutzprogramm, Kartierungen).Über Vertragsnaturschutz bzw. durch Vereinsprojekte wurden ebenfalls übergreifende Maßnahmen zum Vogelschutz durchgeführt. Zudem wurde praktische und finanzielle Unterstützung bei Einzelmaßnahmen gewährt:

Maßnahme  Standort  Ausführung/Maßnahmeträger  Jahr 
Einbau Mauersegler-Nisthilfen bei
Dachsanierung
Staatsarchiv Meiningen
Außenstelle Suhl
Staatbauamt Südthüringen  2005 
Aufstellen eines Schwalbenhauses  Goldlauter-Heidersbach
Schopfe
Nabu-Ortsgruppe  2005 
Anfertigung von Nistkästen  Stadtgebiet  Technisches Schulungszentrum des
Handwerks Südthüringen
2005 
Anbringen von Nistkästen
Herrengarten Dietzhausen  ABS Fahrzeugbau GmbH  2005 
Mauersegler-Nisthilfen 
GS AM Himmelreich,
RS Paul Greifzu
Stadt Suhl  2006 
Rauchschwalben-Nisthilfen  Offenstall Vesser  Stadt Suhl,
Verwaltungsstelle Vesser
2006 
Wildvogelaufzucht, Zuschuss  Zooschule Suhl  Stadt Suhl, Zooschule  2006 
Nisthilfen Mauersegler, Mehlschwalbe,
Haussperling (Zuschuss)
Privathaus    2007 
Nisthilfen Mauersegler (Zuschuss)
Privathaus    2007 

 

Leider sind neben den Maßnahmen zur Bewahrung oder Förderung geschützter Vogelarten in jedem Jahr auch Verfahren wegen Verstoßes gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu bearbeiten. Werden Auflagen zu Artenschutzmaßnahmen nicht oder nur unvollständig umgesetzt, so muss auch hier eine Durchsetzung auf dem Verfahrensweg erfolgen.
In den Jahren 2004 bis 2007 waren 10 Verfahren mit artenschutzrechtlichem Bezug und zum Teil erheblichen Auswirkungen auf die betroffenen Standorte zu verzeichnen.
Daneben wurden in diesem Zeitraum von der zuständigen Oberen Naturschutzbehörde 4 (teilweise) Befreiungen von den Verboten des Artenschutzes erteilt, in einem Fall wurde eine beantragte Befreiung versagt.


pfeilFledermäuse

 

Aufgrund ihrer Lebensweise sind auch Fledermäuse häufig in der Nähe menschlicher Siedlungen oder in und an Gebäuden anzutreffen. Da sie oft nur bei gehäuftem Auftreten wahrgenommen und Einzeltiere übersehen werden, sind sie auch weitaus häufiger von Quartiervernichtung oder gar Tötung bedroht als Vögel.
In der Stadt Suhl wurden bisher mindestens 7 Fledermausarten nachgewiesen, gesicherte Angaben über Populationsgrößen und Quartierstandorte sind jedoch nur in Einzelfällen vorhanden.
Die Bestände aller Arten sind in den letzten Jahren stark zurückgegangen, einige Arten sind gar vom Aussterben bedroht. Daher stehen alle Fledermausarten nach BNatSchG unter besonderem Schutz. Bei Bauvorhaben gelten die gleichen Schutzbestimmungen, wie sie bereits für die Vogelarten ausgeführt wurden.

Da Fledermäuse nicht nur überaus nützliche Insektenjäger sind, sondern auch eine hochinteressante Artengruppe darstellen, sollte alles für ihren Schutz unternommen werden. Mit wenig Aufwand kann ein Fledermausquartier erhalten oder eine potentielle Unterkunft geschaffen werden, indem man ungenutzte Keller- oder Dachbereiche zugänglich macht, Mauer- und Fassadenspalten erhält oder ein „Fertigquartier“ anbietet.

Winterschlafendes Großes Mausohr in einem ehemaligen Bergwerksstollen bei Suhl.
 Winterschlafendes Großes Mausohr in einem ehemaligen Bergwerksstollen bei Suhl. Im Winterschlaf sollten Fledermäuse nie gestört werden, da durch den Energieverbrauch beim Aufwachen und eventueller Flucht oder Quartierwechsel die Gefahr des Verhungerns besteht. (Foto: RUA, A. Bache)

 

Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen sowie durch Projekte des Vertragsnaturschutzes konnten in Suhl in den vergangenen Jahren bereits einige Maßnahmen realisiert werden. Sehr wichtig ist speziell beim Artenschutz die Aufklärung der Bevölkerung und die Vermittlung von Informationen zu den einzelnen Arten – auch hier ist die Behörde durch eigene Aktivitäten oder als Vermittler tätig.


Jahr  Maßnahme  Standort  Maßnahmeträger 
2005  Einbau von Fledermaus-Bausteinen
bei Fassadensanierung
Wohnblock Neuer
Friedberg
Wohnpark Friedberg GmbH 
2006  Sicherung eines Winterquartieres urch
Einbau fledermausgerechter Türen
Keferstein  Nabu Ortsgruppe, Stadt Suhl 
2006  Einbau Fledermausbausteine bei
Fassadensanierung
Grundschule
Am Himmelreich
Stadt Suhl 
2006  Einbau Kombibausteine Fledermaus/
Mauersegler bei Fassadensanierung
Regelschule
Paul Greifzu
Stadt Suhl 
2007  "Fledermausjahr" in Suhl
  Mai 2007  Vortrag "Fledermäuse" im Rahmen der öffentlichen
Sitzung des Naturschutzbeirates
  September 2007  Veranstaltung AKTION FLEDERMAUS-FREUNDLICH
in Suhl: Auszeichnung von 12 Objekten und Maßnahmen
  September-Oktober 2007  Ausstellung "Fledermäuse in Thüringen" der Koordinationsstelle
für Fledermausschutz
  Dezember 2007  Vortrag "Faszination Fledermaus" in der Reihe der Lokalen
Agenda 21 Suhl und der Volkshochschule Suhl
  Dezember 2007  Vorstellung des Heftes Nr. 7 aus der Reihe Natur in Suhl
mit dem Thema "Fledermäuse in unserer Stadt"


Türen mit waagerechter Verstrebung ermöglichen Fledermäusen einen ungehinderten Zugang zu potentiellen Quartieren.
Türen mit waagerechter Verstrebung ermöglichen Fledermäusen einen ungehinderten Zugang zu potentiellen Quartieren. Keller, Höhlen und Stollen werden dabei oft als Winterquartier genutzt. (Foto: RUA, A. Bache)

Informationen zum Fledermausschutz erhalten Sie bei der Koordinationsstelle für Fledermausschutz Thüringen ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ), bei der Interessengemeinschaft Fledermausschutz in Thüringen e. V. (ift­ Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) oder bei der Unteren Naturschutzbehörde.