Sanierungsgebiete

Die Stadt Suhl hat folgende per Stadtratsbeschluss förmlich festgesetzte Sanierungsgebiete: 

innenstadt

 

In den Sanierungsgebieten (außer WG Suhl-Nord) gibt es für bauliche Maßnahmen eine zusätzliche Genehmigungspflicht entsprechend den §§ 144 und 145 des Baugesetzbuches (BauGB).
Information zur Genehmigungspflicht in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet erhalten Sie als Anlage zum "Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung".

Die Lage im Sanierungsgebiet schafft die rechtliche Voraussetzung zur finanziellen Unterstützung von städtischen und privaten Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht.

pfeil Antrag auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 BauGB