Sanierungsgebiete |
Die Stadt Suhl hat folgende per Stadtratsbeschluss förmlich festgesetzte Sanierungsgebiete:
In den Sanierungsgebieten (außer WG Suhl-Nord) gibt es für bauliche Maßnahmen eine zusätzliche Genehmigungspflicht entsprechend den §§ 144 und 145 des Baugesetzbuches (BauGB). Die Lage im Sanierungsgebiet schafft die rechtliche Voraussetzung zur finanziellen Unterstützung von städtischen und privaten Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. Antrag auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 BauGB |