Bebauungspläne

Verfahrensablauf bei der Bebauungsplanung

 

 

  1. Aufstellungsbeschluss - (§ 2 Abs. 1 BauGB) Aufstellungsbeschluss des Stadtrates in öffentlicher Sitzung. Hier werden die Ziele und Zwecke der Planung festgelegt. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Suhl.
  2. Erarbeitung des Vorentwurfs des Bebauungsplans - Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen werden in Plan und Text (Vorentwurf) dargestellt.

  3. Frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf - (§ 3 Abs. 1 BauGB) Ausstellung des Vorentwurfs zur Information der Öffentlichkeit. Die öffentliche Darlegung derI Planung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird im Amtsblatt der Stadt Suhl bekannt gegeben.

  4. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - (§ 4 BauGB) Träger öffentlicher Belange sind Behörden und Stellen, die ihrerseits öffentliche Aufgaben oder Planungen wahrnehmen wie beispielsweise Leitungsträger, Landesämter etc. Im Rahmen der Trägerbeteiligung werden sie um Stellungnahme gebeten.

  5. Erarbeitung des förmlichen Bebauungsplanentwurfs. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Trägerbeteiligung werden ausgewertet, ggf. wird daraufhin die Planung geändert.

  6. Auslegungsbeschluss - Zustimmung zum Entwurf durch die Stadtverordnetenversammlung. Der Entwurf des Bebauungsplans wird dem Stadtrat zur Entscheidung zugeleitet. Billigt der Stadtrat den Entwurf, beschließt er die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

  7. öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit Begründung für die Dauer von 1 Monat. In dieser Zeit werden die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger entgegengenommen und Auskünfte erteilt. Ort und Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung werden im Amtsblatt der Stadt Suhl veröffentlicht. Die schriftlich oder mündlich zur Niederschrift gebrachten Anregungen gehen gleichermaßen wie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in das Verfahren ein.

  8. Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen - In einer abwägenden Entscheidung wird geprüft, ob und in welchem Umfang die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt werden können, und ggf. die Planung verändert werden soll. Hierzu werden die Anregungen und Stellungnahmen ausgewertet und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zugeleitet. Das Ergebnis der Abwägung teilt der Bereich Verbindliche Bauleitplanung den Einwendern mit. Je nach Umfang von Änderungen erfolgt hierzu ein erneutes Beteiligungsverfahren (§ 10 BauGB).

  9. Satzungsbeschluss durch den Stadtrat - Maßgeblicher Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für die Rechtswirksamkeit des  Bebauungsplans

  10. Genehmigung bzw. Anzeige (§ 10 BauGB). Der Bebauungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss der Genehmigungsbehörde vorgelegt. Die Genehmigungsbehörde überprüft, ob bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Rechtsvorschriften verletzt worden sind.

  11. Rechtskraft durch ortsübliche Bekanntmachung - Die erteilte Genehmigung bzw. die Durchführung des Anzeigeverfahrens wird durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Suhl bekannt gegeben. Gemäß § 10 BauGB wird der Bebauungsplan damit rechtsverbindlich