Schutzgebiete

Die Ausweisung von Schutzgebieten ist ein sehr altes und bewährtes Instrument des Arten- und Lebensraumschutzes. Mit der Unterschutzstellung ausgewählter Naturräume wird der besonderen Bedeutung einzelner Arten, wertvoller Lebensräume oder schützenswerter Einzelgebilde Rechnung getragen. Je nach Bedeutung oder Sensibilität des Schutzgegenstandes, dem angestrebten Schutzziel oder den regionalen Bedingungen stehen verschiedene Schutzkategorien zur Verfügung. Diese reichen vom international bedeutsamen Biosphärenreservat über europäische und nationale Schutzgebietsformen bis hin zum Naturdenkmal in einer Region.

Dass in Suhl alle diese Schutzgebietsformen mit Ausnahme des Nationalparks vertreten sind, ist ein Indiz für die wertvolle naturräumliche Ausstattung unserer Stadt.

Schutzgebiet
Größe des Schutzgebietes (in ha)
Flächenanteil am Stadtgebiet Suhl (in %)
FFH-Gebiet Nr. 109 „Mittlerer Thüringer Wald östlich Suhl mit Vessertal“ 12.349 11,95
EG-Vogelschutzgebiet Nr. 26 „Mittlerer Thüringer Wald“
18.273 24,88
Naturpark Thüringer Wald
220.000 100,00
Biosphärenreservat Vessertal – Thüringer Wald
17.000
24,60
Naturschutzgebiet Vessertal 1.600 4,11
Landschaftsschutzgebiet Thüringer Wald 151.613 40,03
Geschützte Landschaftsbestandteile 118 1,15
   
 
Besonders geschützte Biotope (kartiert) 236   2,31


Überregionale Schutzgebiete

Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet (FFH-Gebiet) Nr. 109 „Mittlerer Thüringer Wald östlich Suhl mit Vessertal“

Das Areal ist einer der Thüringer Bausteine zur Einrichtung des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“, bestehend aus FFH-Schutzgebieten und Europäischen Vogelschutzgebieten. Über 200 Tierarten und ca. 500 Pflanzenarten werden damit europaweit unter besondere Obhut gestellt.
Als Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Nr. 109 sind die Bewahrung naturnaher Laubwälder, Berg-Mähwiesen, Borstgrasrasen sowie von Übergangs- und Schwingrasenmooren festgeschrieben. Zudem sollen dauerhaft günstige Lebensbedingungen für die FFH-Arten Westgroppe und Bachneunauge gesichert werden. Im Gebiet kommen darüber hinaus die FFH-Arten Großes Mausohr, Mopsfledermaus, Eisvogel, Uhu und Wanderfalke vor.

EG-Vogelschutzgebiet Nr. 26 „Mittlerer Thüringer Wald“

Die Erhaltung störungsarmer, strukturreicher Bergmischwälder, die Regeneration der Hoch- und Quellmoore und der naturnahen Fichten-Moorwälder sowie die Erhaltung und Förderung von Bergbächen und Gebirgsmähwiesen und –weiden als wertvolle Lebensräume für zahlreiche Brutvogelarten sind Managementziele in diesem Schutzgebiet. Es stellt ein bedeutendes Refugium für zahlreiche streng geschützte, stark gefährdete und vom Aussterben bedrohte Vogelarten, insbesondere für Schwarzstorch und Wanderfalke, aber auch für Uhu, Schwarzspecht, Raufußkauz, Sperlingskauz, Eisvogel und anderer dar.

Naturpark Thüringer Wald

Der Naturpark umfasst den Thüringer Wald und seine Vorländer sowie das westliche Thüringer Schiefergebirge. Die Stadt Suhl einschließlich aller Ortsteile ist Naturparkgemeinde. Er soll eine nachhaltige regionale Entwicklung garantieren, bei welcher die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Belange gleichermaßen Berücksichtigung finden.

Biosphärenreservat Vessertal – Thüringer Wald

Die Unterschutzstellung erfolgte 1979 durch Anerkennung des NSG Vessertal als erstes deutsches Biosphärenreservat durch die UNESCO. Zur Minderung von Konflikten, die durch unterschiedliche Ansprüche der Nutzer an Landschaft und Ressourcen entstehen, wurde das gesamte Gebiet des Biosphärenreservates in drei Zonentypen gegliedert.

Das „Biosphärenreservat Vessertal – Thüringer Wald“

 

Das „Biosphärenreservat Vessertal – Thüringer Wald“ (aus: Homepage BSR Vessertal)

Kernzonen:                   Dunkelgrün
Pflegezonen:                Mittelgrün
Entwicklungszone:        Hellgrün

 
Zone
Fläche (ha)
% der Gesamtfläche
Schutzziele, Bewertung 

Die Kernzone

(Zone I)
437  2,6  Die Kernzone zeichnet sich durch besondere Naturnähe aus oder soll sich weitgehend unbeeinflusst entwickeln können. Deshalb ist das Betreten nur auf wenigen, ausgeschilderten Wegen erlaubt. Zur Kernzone gehören z. B. große Bereiche des unteren Vessertales.

Die Pflegezone

(Zone II)
 2.024  11,8 Die Lebensräume sind überwiegend das Ergebnis menschlicher Bewirtschaftung, beispielsweise die Bergwiesen, Fichtenforste und Standgewässer. Die Gebiete der Zone II sollen die Kernzonen abschirmen, sie dienen der naturbetonten Erholung und sind Schwerpunktflächen von Naturschutzmaßnahmen.
Die Entwicklungszone/ Zone der harmonischen Kulturlandschaften (Zone III)  14.637  85,6 Hierzu gehören land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, zwei Talsperren sowie die Ortschaften und Verkehrsflächen. Ziel ist die Fortführung bzw. Etablierung pfleglicher Nutzungen von Landschaft und Ressourcen, mit denen die typischen Landschaftsbilder im mittleren Thüringer Wald bewahrt werden können.

 Naturschutzgebiet (NSG) Vessertal

Durch ein abwechslungsreiches Nebeneinander von Bergwäldern, Wiesen, Hochstaudenfluren und Bächen erregte das untere Vessertal schon in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Aufmerksamkeit naturverbundener Menschen. So wurde es bereits 1939 mit einer Größe von 1384 ha durch Bekanntmachung der Verordnung im Amtsblatt der Preußischen Regierung zu Erfurt unter Schutz gestellt. 1986 wurde das NSG auf die heutige Größe erweitert und ist auch heute noch eines der größten NSG zwischen Harz und Rhön.


Landschaftsschutzgebiet (LSG) Thüringer Wald

Das LSG erstreckt sich über den gesamten Kammrücken des Thüringer Waldes und seine unmittelbaren Vorländer. Es besitzt eine Breitenausdehnung von 7 km (bei Eisenach) bis 20 km (bei Ilmenau) und eine Länge von ca. 80 km in NW-SO-Richtung.

Mit seiner Unterschutzstellung wurde vor allem seiner herausragenden Funktion für Naturhaushalt, Landschaftsbild und Erholung Rechung getragen. So sind die hohe Waldbedeckung und die erheblichen Niederschlagsmengen stabilisierende Faktoren des gesamten Südthüringer Ökosystems.


Weitere Informationen zu den überregionalen Schutzgebieten sind unter http://www.thueringen.de/de/tmlnu/content.asp abrufbar.


Regionale Schutzgebiete

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB), Flächennaturdenkmale (FND)

Als Geschützte Landschaftsbestandteile können Landschaftsräume ausgewiesen werden, welche eine besondere Bedeutung als Lebensraum geschützter Tier- und Pflanzenarten, als Bausteine in einem Biotopverbund oder für die Erhaltung des Landschaftsbildes und des Kleinklimas einer Region besitzen. Im Suhler Raum werden mit diesem Instrument hauptsächlich die einmaligen Berg- und Feuchtwiesenkomplexe der Gebirgstäler einschließlich ihrer Gewässer geschützt und bewahrt. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden bevorzugt in diese Gebiete gelenkt.

Flächennaturdenkmale, welche vor 1990 ausgewiesen wurden, entsprechen in ihrem Rechtsstatus den heutigen GLB. 

Bezeichnung des GLB Flächengröße (in ha ) Unterschutzstellung mit der
Verordnung der Stadt Suhl vom 
 Schusterwiese (FND)
 2,00  25. November 1981
 Mühlwasser  37,90  26. April 1995
 Dürre Lauter
 19,50  05. Januar 1998
 Königswasser  18,20  16. Januar 1998
 Steinsfelder Wasser
 14,85  20. Dezember 2001
 Dreisbachtal  27,15  27. Februar 2003
 Lautenbachtal und Krumme
Äcker
 16,7  09. Mai 2012

FND Schusterwiese

Die Schusterwiese am Hang des Ringberges wurde wegen der kleinzahnig vernetzten Feuchtbiotope und den Orchideenvorkommen unter Schutz gestellt.


GLB Mühlwasser

Das Mühlwasser stellt sich als weiträumige Quelltrichter-Landschaft in einer Höhenlage von 515 bis 575 m NN dar. Für eine Bach- und Feuchtwiesenlandschaft in Hanglagen des Thüringer Waldes ist es „untypisch“ eben und offen.

Die Wiesen des Mühlwassers sind vermutlich aus Rodungsflächen um die ehemalige Dorfstelle Höchstedt hervorgegangen, von der der obere Teil des Gebietes seinen Namen hat. Von der einstigen Siedlungsstelle ist heute nichts mehr zu sehen, jedoch existieren noch einige Steinwälle, die ehemalige Koppel- oder Wiesengrenzen markieren könnten. Auch die Teiche und Grabenreste stehen vermutlich mit dieser Besiedlung im Zusammenhang.
Bis ca. 1950 wurden die Wiesen zur Heugewinnung einschürig gemäht. Daneben war das Mühlwassergebiet ein beliebtes Jagd- und Holzmacherrevier.

Die Holzmacher aus dem Suhler Oberland nutzten die Jagdhütte auf der Höchstedt als Rast- und Schutzhütte (Aufnahme vom März 1945, W. Brühl /Goldlauter)

 

 

Die Holzmacher aus dem Suhler Oberland nutzten die Jagdhütte auf der Höchstedt als Rast- und Schutzhütte

(Aufnahme vom März 1945, W. Brühl /Goldlauter)


GLB Königswasser

Der besondere Wert des Königswasser-Tales besteht in der einzigartigen Häu­fung von Gewässerformen aller Art vom offenen Teich bis zum sumpfigen Quellhorizont.

Die Wiesen im Königswasser sind ein typisches Beispiel für die Schaffung von Weide- und Mahdflächen im Thüringer Wald durch Rodung entlang der Gewässer. Die Nutzung erfolgte größtenteils durch einschürige Mahd.

Es gibt jedoch auch Hinweise auf Beweidung, bis etwa 1955 waren die Flächen des Königswassers sowie des Mühlwassers im Westen und des Steinsfelder Wassers im Osten wahrscheinlich Bestandteile einer größeren Weidelandschaft zwischen Zella und Heidersbach.


Die trockeneren Waldwiesen wurden von Ziegen oder, wie im Bild zu sehen, von Kühen abgeweidet.

Die trockeneren Waldwiesen wurden von Ziegen oder, wie im Bild zu sehen, von Kühen abgeweidet. Bis zur Entstehung der landwirtschaftlichen Genossenschaften um 1950 sammelte der Hirte die Kühe der einzelnen Familien am Morgen im Dorf ein.

Bei der Rückkehr am Abend fanden die Tiere vom Dorfrand meist selbständig zum heimischen Stall.

(AG Chronik, FVV Goldlauter-Heidersbach)


GLB Dürre Lauter

Das Tal der Dürren Lauter liegt an der Südabdachung des Thüringer Waldes auf einer Höhe von 620 m NN am Taleingang bis 760 m NN an der Buschwiese. Die südliche Exposition führt trotz der bereits als „rau“ zu bezeichnenden Gebirgslage zur Begünstigung wärmeliebender Arten.

Die von Arnika geprägte Blaubeerheide ist in dieser Form einmalig im Thüringer Raum und steht daher wie die Arnika selbst unter besonderem Schutz.

Die von Arnika geprägte Blaubeerheide ist in dieser Form einmalig im Thüringer Raum und steht daher wie die Arnika selbst unter besonderem Schutz.

Die Volksnamen der Arnika wie Wohlverleih, Kraftwurz, Wundkraut, Mutterwurz oder Blutblume zeugen von den ihr innewohnenden Heilkräften. Das Sammeln der Pflanze ist wegen der heute sehr selten gewordenen Arnikawiesen jedoch nicht mehr erlaubt.

(Foto: RUA, A. Bache)


GLB Steinsfelder Wasser

Jahresniederschläge zwischen 800 und 1100 mm sowie lange und oft schneereiche Winter bilden die Grundlage für die reichhaltigen Feuchtbiotope des Talgrundes. An den Hängen haben sich Goldhaferwiesen und Borstgrasrasen-Relikte erhalten, welche ebenfalls zu den geschützten Lebensräumen zählen.

Die Fransenfledermaus ist eine Waldfledermaus, deren Nahrungsrevier in Wäldern und an Waldrändern mit Gewässern und Feuchtgebieten liegt.

Die Fransenfledermaus ist eine Waldfledermaus, deren Nahrungsrevier in Wäldern und an Waldrändern mit Gewässern und Feuchtgebieten liegt.

Das Steinsfelder Wasser bietet ihr beste Jagdbedingungen, in Baumhöhlen des umgebenden Waldes findet sie tagsüber Schutz. Fransenfledermäuse erbeuten Insekten in langsamem Flug, können aber auch „rüttelnd“ über Pflanzen schweben, von denen sie dann die Beute absammeln.

(Foto: Guido Gerding, Münster - wikipedia.de)


GLB Dreisbachtal

Das Dreisbachtal ist ein Kerbsohlental in einer Buntsandsteinlandschaft, welches von einem mäandrierenden Bach durchflossen wird.
Eine Besonderheit im Tal sind die künstlich angelegten stehenden Gewässer. Obwohl sie noch heute teilweise zur Fischzucht verwendet werden, haben sie im Zusammenwirken mit den umgebenden Feuchtbiotopen für den Amphibienschutz eine große Bedeutung.
Noch heute bis auf den Talausgang weitgehend unverbaut, befand sich in frühen Zeiten eine Ansiedlung im oberen Drittel des Tales. Bereits 1182 erstmals urkundlich erwähnt, erschien der Ort letztmalig 1822 in einem Angebot zum „Verkauf der auf der Wüstung Treysbach befindlichen Gebäude“.

Der Dreisbachteich mit Seerosen (Foto: RUA, A. Bache)

Der Dreisbachteich mit Seerosen

(Foto: RUA, A. Bache)

GLB Lautenbachtal und Krumme Äcker 

Der Lautenbach wird vor allem aus Wässern der Stollenmundlöcher am Fuße des Sauerberges, Ochsenhügels und des Glasberges (alle im Domberg-Bock-Massiv liegend) gespeist. Charakteristisch sind die mitgeführten Schwebstoffe, die sich relativ leicht im Talsohlenbereich ablagern und zur häufigen Veränderung des Bachverlaufs führen. Der intensive Bergbau der näheren Umgebung hat zu einer beständigen Landwirtschaft  und damit zu jenem Wiesenzustand geführt, der heute noch weitgehend erhalten ist.

Auf den trockenen Wiesenhängen des Lautenbachtales kommt mit dem Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling ein Schmetterling vor, welcher zu den geschützten Arten der FFH-Richtlinie zählt. (Foto: RUA, A. Bache)
 

Auf den trockenen Wiesenhängen des Lautenbachtales kommt mit dem Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling ein Schmetterling vor, welcher zu den geschützten Arten der FFH-Richtlinie zählt.

(Foto: RUA, A. Bache)


Als Geschützte Landschaftsbestandteile können auch Elemente der Natur- oder Kulturlandschaft unter Schutz gestellt werden, die nicht vordergründig dem arten- oder Lebensraumschutz unterliegen. In Suhl wurden daher, teilweise bereits in 1930er Jahren, verschiedene Objekte aufgrund ihrer geologischen und/oder bergbaugeschichtlichen Bedeutung landeskulturell geschützt.

Bezeichnung des GLB
 Unterschutzstellung  mit Verordnung vom
Fichtenkopfhochmoor
(Hochmoor/Rennsteig)
04.11.1936
Steinsburg bei Suhl
(Basalt-Steinbruch)
08.12.1936
Neubestätigung 25.11.1981
Blöcke verkieselten Techsteins,
Schleusinger Straße
11.06.1937
Neubestätigung 25.11.1981
Bergwerkshalde "Goldene Rose" im
Pochwerksgrund, Goldlauter
25.11.1981 
Tuff-Steinbruch am Adler,
unweit der Schmücke/Rennsteig 
 25.11.1981
Granit-Steinbruch am
vorderen Bocksberg
 25.11.1981


Besonders geschützte Biotope (nach § 18 ThürNatG)

Der Schutzstatus besonderer Biotope (Lebensräume) ist in § 18 des ThürNatG verankert. Flächen mit einer bestimmten, wertvollen Artenausstattung stehen damit unter Schutz, ohne dass, wie für andere Schutzgebiete, eine gesonderte Rechtsverordnung erlassen werden muss.

Der Schutzstatus der Biotope existiert unabhängig von den Eigentumsverhältnissen der betroffenen Grundstücke. Maßnahmen, welche besonders geschützte Biotope negativ verändern oder gar vernichten, sind gesetzlich verboten. Ausnahmen können auf Antrag durch die Untere Naturschutzbehörde nur dann zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen vollständig kompensiert werden können oder wenn die Maßnahmen aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls notwendig sind.

Die besonders geschützten Biotope werden durch Kartierung erfasst und dokumentiert. Biotope in Schutzgebieten wurden dabei überwiegend im Rahmen von Schutzwürdigkeitsgutachten oder Entwicklungsplänen bearbeitet. Für Feststellung und Bewertung des Schutzstatus wurden im Freistaat Thüringen Definitionen auf der Grundlage des ThürNatG erarbeitet.

Für die Siedlungsbereiche und Flächen außerhalb der Schutzgebiete liegt in der Stadt Suhl eine Biotopkartierung aus den Jahren 1998 bis 2000 vor. Die Biotoptypen und der jeweilige Anteil an der Gesamt-Biotopfläche sind in der folgenden Übersicht dargestellt.

 Biotop-Typ Anzahl
Objekte
Flächen-
summe (ha)
durchschnittliche
Flächengröße (ha)
Antei(l%) 
Quellbereiche   2  0,02  0,01 0,008 
naturnahe Bach- und Flussabschnitte   44  13,77  0,31  5,84
naturnahe Kleingewässer   36  5,26  0,15  2,23
Verlandungsbereiche stehender Gewässer
 6  0,29  0,05  0,12
Sümpfe   2  0,17  0,09  0,07
Röhrichte
 6  2,01  0,33  0,85
Feucht- und Nasswiesen
 85  40,32  0,47  17,13
Bergwiesen
 315  112,92  0,84  47,96
Moor, Bruch- und Sumpfwälder
 11  6,69  0,61  2,84
Schlucht-,Felsschutt- und Blockwälder
 3  12,28  4,09  5,22
Trocken- und Halbtrockenrasen
 16  11,57  0,72  4,91
Borstgrasrasen  7  0,86  0,12  0,37
Zwergstrauch- und Wacholderheiden
 14  7,06  0,50  3,00
Trockengebüsche  28  10,20  0,36  4,33
Streuobstwiesen
 38  9,85  0,26  4,18
Lockergesteinsgruben und Steinbrüche
 5  1,50  0,30  0,64
Alte Lesesteinwälle   19  0,66  0,03  0,28
Summe
 457  235,43  0,52  100,00

In der Tabelle sind nur die bereits dokumentierten Flächen erfasst. Besondere Bedeutung kommen in unserer Region den Fließgewässern mit den begleitenden Feuchtwiesen sowie den Bergwiesen in ihren verschiedenen Ausprägungen zu. Für den Erhalt dieser wertvollen Lebensräume trägt die Stadt Suhl daher auch besondere Verantwortung.