Oberflächengewässer und Gewässerunterhaltung

Der Höhenzug des Thüringer Waldes bildet eine Wasserscheide der Flusseinzugsgebiete von Weser und Elbe. Aufgrund der Lage von Suhl am Südwesthang des Gebirges entwässern ein großer Teil der Oberflächengewässer des Stadtgebietes über die Lauter und Hasel, bzw. die Gewässer in den Suhler Ortsteilen Schmiedefeld und Vesser über die „Nahe“ und die „Schleuse“, in Richtung „Werra“ und anschließend in die „Weser“. Die Gewässer „Wilde Gera“, „Zahme Gera“ und „Schneetiegel“ im Suhler Ortsteil Gehlberg entwässern über die „Gera“ und die „Unstrut“ in die Elbe. Damit gehört Suhl zur Flussgebietsgemeinschaft „Weser“ und zur Flussgebietsgemeinschaft „Elbe“. Informationen zur Flussgebietsgemeinschaft sind unter http://www.fgg-weser.de/ oder http://www.fgg-elbe.de/ verfügbar.

Die Länge des Gewässernetzes der Stadt Suhl ohne Nebenläufe beträgt ca. 138 km. Die Gewässer mit Ausnahme des Grundwassers und des aus Quellen wild abfließenden Wassers werden gemäß § 3 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt in Gewässer erster Ordnung gemäß Anlage 1 ThürWG. Alle übrigen Gewässer sind Gewässer zweiter Ordnung. Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern erster Ordnung ist Aufgabe des Landes Thüringen und wird durch das Referat 44 des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz wahrgenommen. Gewässer erster Ordnung in Suhl sind die „Lauter“ ab dem Zusammenfluss von „Goldener Lauter“ und „Langer Lauter“ bis zur Mündung in die „Hasel“. Ab der Mündung der „Lauter“ in die „Hasel“ ist die „Hasel“ ein Gewässer erster Ordnung. Im Suhler Ortsteil Gehlberg ist die „Wilde Gera“ ab dem Pegel im Gehlberger Grund ein Gewässer erster Ordnung.

Bei allen anderen Gewässer im Stadtgebiet von Suhl handelt es sich um Gewässer zweiter Ordnung. Seit dem 1. Januar 2020 ist die Gewässerunterhaltung an den Gewässern zweiter Ordnung Aufgabe der neu gegründeten Gewässer-unterhaltungsverbände (GUV). Die Stadt Suhl ist Mitglied in den folgenden Verbänden:

•    Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/Werra mit Sitz in Meiningen,
•    Gewässerunterhaltungsverband Obere Werra/Schleuse, mit Sitz in Hildburghausen,
•    Gewässerunterhaltungsverband Gera/Apfelstädt/Obere Ilm, mit Sitz in Amt Wachsenburg, OT-Ichtershausen,

Als Problemfelder sind in letzter Zeit immer wieder Ablagerungen abschwemmbarer Materialien (Baum- und Grünschnitt, Erdstoff, sonstiger Unrat) in den festgestellten Überschwemmungsgebieten, sowie in den Uferbereichen der Gewässer zu nennen. Im Freistaat Thüringen beträgt der Gewässerrandstreifen an oberirdischen Gewässern innerhalb von im Zusammenhang bebauter Ortsteile fünf Meter und im Außenbereich zehn Meter. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich ab der Linie des Mittelwasserstandes, bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante. Die zuständige Behörde kann für Gewässer oder Gewässerabschnitte innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Gewässerrandstreifen mit einer angemessenen Breite festlegen. Im Rahmen der Gewässeraufsicht werden die Verursacher dieser Ablagerungen ermittelt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet, die bis hin zu einem Bußgeldverfahren führen können.

muell_in_der_hasel_2_bilder_kl

 

 

 

  


links:
Müll in der Hasel

rechts: Ablagerungen im Mühlwasser
(Fotos UWB
A. Seeliger)


Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit

neubau_lauter_klDie Fließgewässer in der Flussgebietseinheit Weser sind flächendeckend durch eine Vielzahl von morphologischen Veränderungen geprägt, wie z. B. Querbauwerke, Verrohrungen sowie Laufverkürzung, Einengung und Befestigung des Gewässerbettes. Folge dieser Veränderungen ist u. a. die Beeinträchtigung der ökologischen Durchgängigkeit in Längsrichtung sowie zwischen Fluss und Aue. Diese Beeinträchtigung der Lebensräume führt zur Verarmung der aquatischen Flora und Fauna. Der strukturelle Zustand vieler Gewässer ist insofern einer der zentralen Gründe, die der von der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verlangten Erreichung des guten ökologischen Zustands entgegenstehen. Für die erheblich veränderten Wasserkörper werden zur Erreichung des guten ökologischen Potentials hydromorphologische Maßnahmen, wie z. B. die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit angestrebt, die ohne eine unverhältnismäßige Einschränkung zulässiger Nutzungen umgesetzt werden können. An den Gewässern Hasel und Lauter (Gewässer 1. Ordnung) wurden entsprechende Maßnahmen zum Rückbau von Abstürzen und Querbauwerken seit 2017 geplant und umgesetzt.


Rückbau eines Absturzes durch Herstellen einer Sohlgleite mit Becken bzw. Riegelstruktur an der Lauter/Durchlass Oberlandstraße (Foto UWB A. Seeliger)

 
Reduzierung der anthropogenen Nähr- und Schadstoffeinträge

Die Belastung der Oberflächengewässer mit Nährstoffen aus Punktquellen ist mit der technischen Verbesserung der Kläranlagen in den letzten Jahrzehnten bereits zurückgegangen. Ziel der Fortschreibung der Abwasser-beseitigungskonzeption (ABK) des Zweckverbandes Wasser und Abwasser „Mittlerer Rennsteig“ ist das Erreichen eines Anschlussgrades an eine zentrale oder dezentrale Kläranlage von 90 % bis zum Jahr 2030.


Schadstoffe können in Oberflächengewässern bereits in Spurenkonzentrationen toxische Wirkungen auf Tiere und Pflanzen haben und mittelbar über verschiedene Nutzungspfade wie Trinkwassergewinnung, Fischverzehr und landwirtschaftliche Nutzung die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Der Eintrag der "prioritären Stoffe" in die Gewässer, dazu gehören z. B. bestimmte Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, Schwermetalle oder Industriechemikalien, muss bei Überschreitung der Umweltqualitätsnormen entsprechend reduziert werden. Dies trifft ebenfalls auf viele nicht geregelte Mikroschadstoffe, wie z.B. Arzneimittel, zu.

   einleitung_hasel_kl

 

 

 

 

 

 
Einleitung einer weißen Flüssigkeit am 01.06.2015 in die Hasel
(Foto UWB A. Seeliger)