Wahlen 2024 |
BEKANNTMACHUNG
der Stadt Suhl für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2024 Dieses Dokument hier als PDF öffnen / herunterladen
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
des Stadtwahlleiters der Stadt Suhl für die Kommunalwahl am 26. Mai 2024
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge Dieses Dokument hier als PDF öffnen / herunterladen
BEKANNTMACHUNG
des Stadtwahlleiters der Stadt Suhl
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Information:
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
für die Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 01. September 2024 Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen
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Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Oberbürgermeisters in der Stadt Suhl am 26.05.2024. (Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlbekanntmachung am 26.02.2024 fehlerhaft war und deshalb nochmals bekanntgegeben wird.) Dieses Dokument hier als PDF öffnen / herunterladen
Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtratsmitglieder in der Stadt Suhl am 26.05.2024
(Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlbekanntmachung am 26.02.2024 fehlerhaft war und deshalb nochmals bekanntgegeben wird.)
Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsteilbürgermeister der Ortsteile mit Ortsteilverfassung in der Stadt Suhl am 26.05.2024
(Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlbekanntmachung am 26.02.2024 fehlerhaft war und deshalb nochmals bekanntgegeben wird.) Dieses Dokument hier als PDF öffnen / herunterladen
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Wahlleiters für die Ortsteilratswahlen in der Stadt Suhl am 26.05.2024 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen der Ortsteilratsmitglieder in den Ortsteilen Albrechts, Dietzhausen, Gehlberg, Goldlauter-Heidersbach, Heinrichs, Mäbendorf, Schmiedefeld am Rennsteig, Vesser und Wichtshausen
(Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlbekanntmachung am 26.02.2024 fehlerhaft war und deshalb nochmals bekanntgegeben wird.) Dieses Dokument hier als PDF öffnen / herunterladen
Hier finden Sie auch ein Formular zur Einreichung von Wahlvorschlägen bezüglich der Ortsteilratsmitglieder:
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Das
Jahr 2024 ist im Freistaat Thüringen ein absolutes
Superwahljahr.
Bevor am 01.
September 2024 der Thüringer Landtag neu gewählt wird, werden die Bürger
bereits am 26. Mai 2024 an die Wahlurne
gebeten, um ihre Stimme für die kommunalen Gremien, die (Ortsteil-)Bürgermeister
und die Oberbürgermeister abzugeben. 2 Wochen später am 09. Juni 2024 wird das Europäische Parlament gewählt.
Für die gelebte Demokratie zählt jede Stimme, aber auch jede helfende Hand in den Wahlbüros. Deshalb brauchen wir unbedingt Sie und Dich! Unterstützen Sie das Team um Wahlleiter Roy Hartleb bei der Besetzung der Wahllokale, um die Wege für jeden Wähler kurz zu halten und die anfallenden Tätigkeiten gerecht und realistisch leistbar auf mehreren Köpfen zu verteilen! Jede Stimme zählt, jede freiwillige helfende Hand erst recht!
Wählen
ist unser Recht und unser Privileg. Dieses hohe Gut gilt es zu schützen und zu
pflegen, denn Demokratie funktioniert weder ohne Wähler noch ohne die Menschen,
die bereits lange im Vorfeld eine Wahl organisieren, also jenen, die es möglich
machen, am Wahltag in einem Wahllokal seine Stimme abgeben zu können. Jeder hat
damit die Chance, sich für die Gesellschaft einzubringen, Demokratie aktiv
mitzugestalten. Jede Stimme ist gleich viel wert, deshalb ist es für die
Demokratie so wichtig, für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, das
korrekte Zählen der Stimmen und den gründlichen Umgang mit den Daten zu sorgen.
FAQ Wer kann Wahlhelfer werden? Wenn Sie mindestens 16 Jahre, deutsche oder europäische Staatsbürger sind und mindestens drei Monate in Suhl leben und sich für unsere Demokratie und Gemeinwesen einsetzen möchten, können Sie sich als Wahlhelfer für die Europa- und Kommunalwahl melden. Für die am 01. September stattfindende Landtagswahl ist eine Meldung als Wahlhelfer erst ab dem 18. Lebensjahr möglich. Welche Aufgaben habe ich als Wahlhelfer?
Für
die Besetzung der 32 Urnenwahllokale und ca. 8 Briefwahlbezirke werden
mindestens 300 Wahlhelfer benötigt. Im allgemeinen Stimmbezirk begleiten Sie
den Ablauf im Wahllokal und zählen im Anschluss die Stimmen aus. Im
Briefwahlbezirk beschränkt sich Ihre Tätigkeit auf die Zulassung der Wahlbriefe
aller Wählerinnen und Wähler und ermitteln das Briefwahlergebnis. Die Wahlvorstehenden, deren Stellvertretende und die Schriftführenden werden im Vorfeld der Wahl im Rahmen einer Schulung auf ihre Aufgaben vorbereitet. Sie erhalten ein fundiertes Wissen, das sie befähigt, den ordnungsgemäßen Verlauf der Wahlhandlung zu gewährleisten. In solch einem geschulten Team sind Sie als Bürgerin oder Bürger der Stadt Suhl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer herzlich willkommen. Wie lange ist meine Unterstützung erforderlich?
Die
Wahllokale öffnen am Wahltag um 08:00 Uhr, aber Sie müssen nicht den ganzen Tag
im Einsatz sein. Der Wahlvorsteher kann zwei Schichten einteilen, eine
Vormittags- und eine Nachmittagsschicht. Was ist das „Erfrischungsgeld"?
Als
Beisitzer bekommen Sie eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 40 Euro. Die Auszahlung dieses
„Erfrischungsgeldes" erfolgt am Wahlsonntag in bar. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten rechtzeitig ein formales Berufungs-schreiben mit allen wichtigen Informationen. Sie haben noch keine Pläne am 26.05., 09.06. oder 01.09.2024 und möchten gern unser Team unterstützen?! Dann registrieren Sie sich noch heute als Wahlhelfer, denn nicht nur jede Stimme, sondern - wie gesagt - jede helfende Hand zählt! Bitte füllen Sie folgendes Formular aus und geben es entweder persönlich in der Stadtverwaltung Suhl ab oder senden Sie es uns mit der Post, als E-Mail oder Fax zu.
Datenschutzinformation für Mitglieder in (Brief-) Wahlvorständen als PDF öffnen / herunterladen Datenschutzinformation zu den Wählbarkeitsbescheinigungen Datenschutzinformation zur Wahlbescheinigung zur Briefwahl
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