Öffentliche Bekanntmachung - Amtliche Tierseuchenbekämpfung – Bekämpfung der Geflügelpest

An alle Geflügelhalter, die ihr Geflügel an einem Standort in der kreisfreien Stadt Suhl halten

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 41 Abs. 3 und 4 ThürVwVfG
Amtliche Tierseuchenbekämpfung - Bekämpfung der Geflügelpest
Regelungen zu Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten
1. Änderungsverfügung vom 12.06.2023 zur Allgemeinverfügung der kreisfreien Stadt Suhl vom 12.12.2022

Aufgrund des § 24 Abs. 3 Nr. 1 Tiergesundheitsgesetz in der derzeitig gültigen Fassung wird die Allgemeinverfügung der kreisfreien Stadt Suhl vom 12.12.2022 wie folgt geändert:
  1. Punkt 2 der o.g. Allgemeinverfügung wird gestrichen.

  2. Punkt 5 der o.g. Allgemeinverfügung erhält folgende Fassung: „Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel und/oder gehaltene Vögel verkauft oder getauscht werden und bei denen die Vorgaben nach den Punkten 1 und 4 nicht eingehalten werden können, sind bis auf Widerruf untersagt."

  3. Diese Allgemeinverfügung wird 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt Suhl, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Friedrich-König-Str. 5, 98527 Suhl, erhoben werden.

André Knapp
Oberbürgermeister

 

Hinweise:

  1. Die Allgemeinverfügung vom 12.12.2022 bleibt, in den durch diese Allgemeinverfügung nicht geänderten bzw. gestrichenen Punkten, weiterhin unverändert gültig. Den Anordnungen ist Folge zu leisten.
  2. Veranstaltungen mit Tieren sind gemäß § 4 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung grundsätzlich mindestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung beim Veterinärwesen der Stadt Suhl anzuzeigen.
  3. Hinweise zur Abmeldung/ Abmeldung von Geflügelbeständen, welche in der Stadt Suhl gehalten werden sowie zur Führung des Bestandsregisters, erhalten Sie auf der Homepage oder telefonisch beim Veterinärwesen der kreisfreien Stadt Suhl.
  4. Diese Allgemeinverfügung ist nach Ihrer Veröffentlichung zu den Sprechzeiten bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung im Veterinärwesen der Stadt Suhl einsehbar.