Beteiligung zum Bebauungsplan „Gebietsentwicklung Schmücke 2025“ |
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Gebietsentwicklung Schmücke 2025" der Stadt Suhl, OT Gehlberg (von 08.05.2023. bis zum 12.06.2023)
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden zur frühzeitigen Information
der Öffentlichkeit der Lageplan zur Eingrenzung des Plangebietes und eine
textliche Erläuterung zur Veranlassung und zum Planungsziel des aufzustellenden
Plans veröffentlicht. Der Stadtrat hat am 08.03.2023 folgendes beschlossen: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gebietsentwicklung Schmücke 2025" Beschlussnummer: 652/47/2023
Begründung: Der Vorhabenträger beabsichtigt, die auf dem Gelände der „Schmücke" vorhandene Bebauung in Gänze abzureisen und eine neue Gebietsentwicklung touristischer Natur vorzunehmen. Geplant ist die Schaffung von insgesamt sechs Ferienhäusern mit einer Größe von ca. 195 m² Grundfläche und zwei Vollgeschossen; einem „Panorama-Contel" mit einer Grundfläche von ca. 550 m² sowie fünf Vollgeschossen, welches ca. 33 Apartments beinhaltet; einer „Rauchsauna" mit einer Grundfläche von 120 m² und einem Vollgeschoss; einem „Panorama-Restaurant" mit einer Grundfläche von 640 m² und einem Vollgeschoss, welches allerdings teileingegraben ist; einer Tiefgarage mit 1000 m² Grundfläche (ca. 40 Stellplätze) sowie weitere 80 oberirdische Stellplätze. Es ist davon auszugehen, dass das Vorhaben wegen der Lage im Außenbereich und im Biosphärenreservat „Thüringer Wald" ohne Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig ist. Als Nutzungsart ist „Sondergebiet Hotel und Ferienhäuser" vorgesehen. Zur Entwicklung des Bereiches bietet das Baugesetzbuch die Möglichkeit, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen zu lassen (§ 12 BauGB). Dabei kann die Gemeinde die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Planes zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist, und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten vor dem Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan verpflichtet (Durchführungsvertrag). Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 3 ha auf den Flurstücken 484/3, 482/3, 465/5, 464/4, 481/2, 464/6, 465/10, 462/3, 463/2, 487/1 teilweise, 487/2 teilweise, 486/3 teilweise, 465/11 teilweise, 486/2 teilweise, 44/3 teilweise der Flur 9 Gemarkung Gehlberg. Bestätigung nach § 38 der Thüringer Kommunalordnung Aufgrund von § 38 ThürKO wird bestätigt, dass bei der Beschlussfassung keine Mitglieder des Stadtrates beratend oder entscheidend mitgewirkt haben, bei denen die Entscheidung eine Angelegenheit betrifft, die ihnen oder ihren Angehörigen oder einer von ihnen vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen Vorteil oder Nachteil bringt.
Anlage: Während der genannten Frist kann jedermann Anregungen zu den ausgelegten Planunterlagen schriftlich in der Stadtverwaltung Suhl, Dezernat des Oberbürgermeisters, Stabstelle Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl oder per Mail an: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können vorbringen. |