Information der Öffentlichkeit über die Lärmkartierung |
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) werden seit 2007 alle 5 Jahre neue Lärmkarten veröffentlicht. In diesen Lärmkarten, die im Freistaat Thüringen federführend durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz erarbeitet werden, ist die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kfz pro Jahr dargestellt. Die Lärmkartierung dient zum einen der Information der Öffentlichkeit über die Lärmsituation, zum anderen bildet sie die Grundlage für die Lärmaktionsplanung.
Die 2022 neu veröffentlichte Lärmkarte Thüringens kann auf der Homepage des Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz unter nachfolgendem Link eingesehen werden: https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/ul/laermkartierung Auf dieser Seite finden Sie auch weitergehende Informationen zur Lärmkartierung.2023 wird die Stadt Suhl, unter Beteiligung der Öffentlichkeit, die Lärmaktionsplanung von 2018 fortführen. Spätestens zum 18. Juli 2024 muss der neue Lärmaktionsplan erstellt sein, in dem sich ausführlich mit der aktuellen Lärmsituation und mit möglichen Minderungsmaßnahmen auseinandergesetzt wird.
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