Schiedsstelle
schiedsstelleSchiedsperson:
Stefanie Blankenburg

Vertreter der Schiedsperson:
Reinhard Urban
Simone Henneberg

Kontaktaufnahme:
E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Telefonisch über das Sekretariat des Ordnungsdezernates: 03681 74-2911


Informationen zur Schiedsstelle:

 

Die Schiedsstelle hat die Aufgabe, zwischen Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Eine Schlichtungsverhandlung ist dann erfolgreich, wenn sie den Streit durch einen Vergleich erledigen konnte. Dieser Vergleich muss einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Er bildet dann die Grundlage für eine Vollstreckung wie ein gerichtlicher Titel oder eine notarielle vollstreckbare Urkunde (§ 34 ThürSchStG).

Als gesetzliche Grundlagen dienen das Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) und die Durchführung des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Df-ThürSchStG). Die Schiedspersonen und die Stadt Suhl sind Mitglied im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).

Die sachliche Zuständigkeit ist im § 13 des ThürSchStG geregelt: „In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und wegen der Verletzung der persönlichen Ehre, auch soweit diese nicht vermögensrechtlicher Art sind, statt." Ausgenommen sind unter anderem arbeitsrechtliche Angelegenheiten, wenn in der Angelegenheit der Bund, ein Land, eine Gemeinde oder eine sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts beteiligt ist oder sich der Anspruch gegen Medienunternehmen richtet.

Zuständig ist immer die Schiedsstelle, in deren Bereich die antragsgegnerische Partei wohnt.

Die Sprechstunden der Schiedsstelle Suhl finden nach vorheriger Terminvereinbarung in den Beratungsräumen der Stadtverwaltung Suhl, Friedrich-König-Str. 42 statt.
Das Schlichtungsverfahren wird durch einen Antrag eingeleitet. Bei der Antragstellung ist die Schiedsperson behilflich.
Die Kosten des Schlichtungsverfahrens sind gering. Bei Schiedsstellen werden Gebühren für das Schlichtungsverfahren in Höhe von 20 Euro erhoben, bei einem Vergleich werden 40 Euro erhoben. Nur in besonderen - insbesondere schwierigen - Fällen können die Kosten bis zu 50 Euro betragen. Hinzu kommen noch Auslagen wie Schreibauslagen, Telefon- und Zustellungskosten.
Gegenüber einem Verfahren vor Gericht spart eine außergerichtliche Einigung auf jeden Fall Zeit, Geld und Nerven. Nutzen Sie deshalb die eingerichtete Schiedsstelle. Die dort ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen, die geduldig auf Ihr Anliegen eingehen, verdienen Ihr Vertrauen.