Schiedsperson:
Stefanie Blankenburg
Vertreter der Schiedsperson:
Reinhard Urban
Simone Henneberg
Kontaktaufnahme:
E-Mail:
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Telefonisch über das Sekretariat des Ordnungsdezernates: 03681 74-2911
Informationen zur Schiedsstelle:
Die Schiedsstelle hat die Aufgabe, zwischen
Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten.
Eine Schlichtungsverhandlung ist dann erfolgreich, wenn sie den Streit
durch einen Vergleich erledigen konnte. Dieser Vergleich muss einen
vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Er bildet dann die Grundlage für
eine Vollstreckung wie ein gerichtlicher Titel oder eine notarielle
vollstreckbare Urkunde (§ 34 ThürSchStG).
Als
gesetzliche Grundlagen dienen das Thüringer Schiedsstellengesetz
(ThürSchStG) und die Durchführung des Thüringer Gesetzes über die
Schiedsstellen in den Gemeinden (Df-ThürSchStG). Die Schiedspersonen und
die Stadt Suhl sind Mitglied im Bund Deutscher Schiedsmänner und
Schiedsfrauen e. V. (BDS).
Die sachliche
Zuständigkeit ist im § 13 des ThürSchStG geregelt: „In bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten findet das Schlichtungsverfahren über
vermögensrechtliche Ansprüche sowie über Ansprüche aus dem Nachbarrecht
und wegen der Verletzung der persönlichen Ehre, auch soweit diese nicht
vermögensrechtlicher Art sind, statt." Ausgenommen sind unter anderem
arbeitsrechtliche Angelegenheiten, wenn in der Angelegenheit der Bund,
ein Land, eine Gemeinde oder eine sonstige Körperschaft, Anstalt oder
Stiftung des öffentlichen Rechts beteiligt ist oder sich der Anspruch
gegen Medienunternehmen richtet.
Zuständig ist immer die Schiedsstelle, in deren Bereich die antragsgegnerische Partei wohnt.
Die
Sprechstunden der Schiedsstelle Suhl finden nach vorheriger
Terminvereinbarung in den Beratungsräumen der Stadtverwaltung Suhl,
Friedrich-König-Str. 42 statt.
Das Schlichtungsverfahren wird durch einen Antrag eingeleitet. Bei der Antragstellung ist die Schiedsperson behilflich.
Die
Kosten des Schlichtungsverfahrens sind gering. Bei Schiedsstellen
werden Gebühren für das Schlichtungsverfahren in Höhe von 20 Euro
erhoben, bei einem Vergleich werden 40 Euro erhoben. Nur in besonderen -
insbesondere schwierigen - Fällen können die Kosten bis zu 50 Euro
betragen. Hinzu kommen noch Auslagen wie Schreibauslagen, Telefon- und
Zustellungskosten.
Gegenüber einem Verfahren vor Gericht spart eine
außergerichtliche Einigung auf jeden Fall Zeit, Geld und Nerven. Nutzen
Sie deshalb die eingerichtete Schiedsstelle. Die dort ehrenamtlich
tätigen Schiedspersonen, die geduldig auf Ihr Anliegen eingehen,
verdienen Ihr Vertrauen.
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