Wenn Laub den Gehweg rutschig macht, ist es Zeit für die notwendige Straßen- und Gehwegreinigung |
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Hierbei weist die Stadt Suhl auf die Regelungen der Straßenreinigungssatzung der Stadt Suhl hin: Reinigungspflichtig sind in der Regel die Eigentümer der an die Straße angrenzenden bzw. durch diese erschlossenen Grundstücke.
Zu reinigen sind insbesondere die Fahrbahnen, Rad- und Gehwege, Straßenrinnen, Straßeneinläufe, Seiten- und Grünstreifen. Soweit nicht besondere Umstände ein sofortiges Reinigen notwendig machen (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzung, insbesondere Laub), sind die Straßen und Gehwege mindestens jede 2. Kalenderwoche regelmäßig zu reinigen. Zu beseitigende Verunreinigungen sind insbesondere Schmutz und Unrat jeder Art wie Papier, Obstreste, Kehricht, Laub, Schlamm, Metall-, Kunststoff- und Holzteile, Glas und Scherben sowie Gras und Wildkraut (störender Bewuchs). Der Einsatz von Herbiziden oder anderen chemischen Mitteln ist grundsätzlich nicht erlaubt. Besondere Regelungen betreffen Straßen in den Reinigungsklassen 1-3, die durch die Stadt Suhl unter Erhebung von Straßenreinigungsgebühren gereinigt werden. In der Reinigungsklasse 3 sind die Gehwege ebenfalls durch die Anlieger zu reinigen. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung zum Erhalt eines sauberen Stadtbildes! |