Bekanntmachung Fließgewässer
Die Stadt Suhl plant, das Fließgewässer „Steinbach" im Ortsteil Suhl-Neundorf, Straße „An der Hasel 165-235", auszubauen. Der Hochwasserschutz der betroffenen Anwohner soll ver-bessert werden. Aufgrund der beengten Verhältnisse soll der Ausbau des Steinbachs im Zu-sammenhang mit dem grundhaften Ausbau der Straße „An der Hasel" und der Neuverlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen realisiert werden.

Das Ingenieurbüro Straßen-, Tief- und Hochbauprojektierung GmbH (sthp) hat im Auftrag des Eigenbetriebes Kommunalwirtschaftliche Dienstleistungen der Stadt Suhl (EB KDS) einen An-trag auf Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung für den Gewässerausbau des Fließ-gewässers Steinbach gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt.

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um einen Gewässerausbau, für den nach Anlage 1 Nr. 13.18.1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die allgemeine Vorprü-fung für das Vorhaben nach den Kriterien der Anlage 3 dieses Gesetzes zu erfolgen hat.

Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG wird bekannt gegeben:

Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der Kriterien gemäß Anlage 3 zum UVPG wird festgestellt, dass das geplante Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Es liegen für den geplanten Gewässerausbau keine gesetzlichen Versagensgründe nach § 68 Abs. 3 WHG, insbesondere wasserwirtschaftliche, naturschutzfachliche oder sonstige Gründe des Wohls der Allgemeinheit, vor. Das Vorhaben führt zu keinem Verlust an Retentionsraum. Es gehen keine natürlichen Retentionsflächen verloren, so dass keine rechtliche Verpflich-tung zum Ausgleich besteht. Durch den Gewässerausbau kann ein HQ 100 schadlos abgeführt werden und das Vorhaben dient damit der Verbesserung des Hochwasserschutzes und ent-spricht den allgemeinen Zielen der Daseinsfürsorge und der Wasserwirtschaft.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 5 Abs.3 UVPG nicht selbst-ständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestim-mungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Stadtverwaltung Suhl, Umwelt- und Bauaufsichtsamt, Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl zugänglich.

Suhl, den 08. Juli 2022

 Laade
Amtsleiterin
Umwelt- und Bauaufsichtsamt