Videoinstallation in der Suhler Innenstadt
Hinsichtlich des zunehmenden Verwaisens der Suhler Innenstadt aufgrund diverser Faktoren, u. a. gestiegene Fälle von Kleinkriminalität und damit verbunden ein gesunkenes Sicherheitsempfinden der Passanten, hat der Suhler Stadtrat als gewählte Bürgervertretung entschieden, das Thema „Video-Überwachung" auf die Agenda zu nehmen, und die Anschaffung von Videotechnik beschlossen.
Seit Juli 2022 ist die Videotechnik in der Suhler Innenstadt installiert und mit drei hochauflösenden Kameras im Außenbereich freigeschaltet.

Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen zu den installierten Kameras:

Welche rechtliche Grundlage rechtfertigt die Videoüberwachung?
Grundlage für die Installation von Videokameras durch die Stadtverwaltung Suhl in der Innenstadt bildet der Beschluss des Stadtrates der Stadt Suhl in der 17. Sitzung am 16.09.2020

Bildaufnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze möglich.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist § 30 ThürDSG, § 26 Thüringer Ordnungsbehördengesetz (ThürOBG) i. V. m. §§ 2 und 27 ThürOBG

Was soll damit verhindert bzw. verbessert werden?
Der Einsatz von optisch-elektronischer Sicherheitstechnologie in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen stellt eine Maßnahme dar, um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen.
Die Videoinstallation dient u. a. zur
- allgemeine Gefahrenabwehr
- Verhinderung von Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Belästigungen
- Schutz vor Vandalismus
- Schutz vor Verunreinigung (Müll, Notdurft)
- Durchsetzung von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten/Straftaten.

Auf diese Weise können Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verhindert und bei Bedarf das Bildmaterial zur Beweissicherung und Strafverfolgung genutzt werden. Die Videoüberwachung dient auch der Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Bürger.

Welche Bereiche werden videoüberwacht?
Insbesondere in den Bereichen um den Herrenteich, vor dem Waffenmuseum und zwischen den Einkaufscentern in der Friedrich-König-Straße soll das Sicherheitsempfinden der Bürger gestärkt werden. Dies wiederum verspricht eine höhere Qualität des Aufenthaltes der Bürger, aber auch eine Verbesserung der innerstädtischen Sicherheit, welche wiederrum auch den Mitarbeitern der angrenzenden Geschäfte zugutekommen kann.

Wo befinden sich Kameras?
Die Videoüberwachung wird in Form von Hinweisschildern erkennbar gemacht, sodass Personen, die diese Fläche betreten, darauf aufmerksam gemacht werden. Weitere Informationen werden auf der Internetseite der Stadt Suhl hinterlegt werden.

Wer bearbeitet die Aufnahmen bzw. hat Zugriff darauf?
Allein die Stadt Suhl Stadt hat Zugriff auf die 3 Kameras.

Wie wird mit den Aufnahmen umgegangen?
Anlass bezogen erhalten die zentrale Bußgeldstelle der Stadt Suhl im Zusammenhang mit der Anzeige und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Polizei zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten die Rechte zum Datenzugriff auf das gesamte Bildmaterial der Videokameras.

Werden die Aufnahmen dauerhaft gespeichert?
Die Kameras laufen 24 Stunden, es erfolgen Übersichtsaufnahmen der jeweiligen Flächen und die Daten werden auf einem separaten Server gespeichert. Automatisch nach 10 Tagen werden die Daten gelöscht, wenn nicht innerhalb dieser Frist die entsprechenden Daten aufgrund des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat eine Anforderung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft bzw. die zentrale Bußgeldstelle der Stadt Suhl zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt.

Wie ist die Qualität der Aufnahmen? Was sind das für Kameras?
Es werden Kameras vom Typ Panomera S8 eingesetzt. Diese Kameras verfügen über ein Multifocal- Sensorsystem mit einer Auflösung von größer als 125 px/m, welches sich besonders für die Videoabsicherung großer Flächen eignet. Es erfolgen eine automatische Helligkeits- und Verstärkungsregelung und ein automatischer Weißabgleich. Die betreffenden Bereiche werden 24/7 erfasst und aufgezeichnet. Die aufgenommenen Bilder ermöglichen im Bedarfsfall eine Gerichtsverwertbarkeit.

Ist der Landesdatenschutzbeauftragte einbezogen?
Der Thüringer Landesdatenschutz wurde bereits am 31.03.2021 über das Vorhaben der Stadt Suhl informiert. Aktuell werden die abschließenden Maßnahmen umgesetzt, um sicher zu stellen, dass dem Datenschutz in betrieblicher, technisch-organisatorischer und formaler Sicht genügt wird.