Führerscheinumtausch der Jahrgänge 1965 – 1970
Falls Sie noch über einen Papierführerschein verfügen, möchten wir Sie daran erinnern, dass die gesetzliche Frist zum Umtausch Ihres Führerscheines bereits läuft. Fristende ist hier der 19.01.2024.
         
Falls Sie noch nicht umgetauscht haben, bitten wir Sie zeitnah einen Termin über die Internetseite der Stadt Suhl: www.suhltrifft.de – rechter Rand „online-Terminvereinbarung“
zu buchen.

Für den Umtausch benötigen Sie:
• Führerschein
• Personalausweis
• ein biometrisches Passbild (auch vor Ort möglich)

Zudem möchten wir Sie daran erinnern, dass die Frist für die Jahrgänge 1953 - 1964 bereits am 19.01.2023 abgelaufen ist. Falls Sie also immer noch nicht umgetauscht haben, sollten Sie dies schnellstmöglich tun. 

Für weitere Fragen können Sie sich jederzeit bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Suhl melden.


Für weitere Fragen können Sie sich jederzeit bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Suhl melden.