Ab 25.11.2021 3G in den Einrichtungen der Stadt Suhl
rathausAb voraussichtlich Donnerstag, den 25. November gilt für Besucherinnen und Besucher der Einrichtungen der Stadt Suhl als Zutrittsbeschränkung die 3G-Regel*. Dies betrifft insbesondere das Neue und das Alte Rathaus, die Musikschule und die Volkshochschule.

Neben den untenstehenden Angaben zu 3G ist die Durchführung eines selbstmitgebrachten Selbsttestes vor Ort möglich. Das Testzentrum der Stadt Suhl steht den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin zur Verfügung.

* 3G = ist die Beschränkung des Zugangs auf geimpfte Personen, genesene Personen und asymptomatische Personen, die den Nachweis eines negativen Ergebnisses einer Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen; die zugrundeliegende Testung darf bei einem Nachweis mittels Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein, mittels eines PCR-Tests nicht länger als 48 Stunden oder mittels eines Tests mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

Ausnahmen:
- Noch nicht eingeschulte symptomfreie Kinder sind genesenen/vollständig geimpften Personen gleichgestellt. Sie benötigen kein negatives Testergebnis.
- Für Symptomfreie Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs reicht ein Nachweis über ein negatives Testergebnis (Antigenschnelltest) bzw. ein Nachweis über die regelmäßige Testung in der Schule.
- Für symptomfreie Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können (Attest erforderlich), reicht ebenfalls ein Nachweis über ein negatives Testergebnis (Antigenschnelltest).
*Quelle: TSK Medieninformation 23.11.21