Training in Kleingruppen für Kinder unter 15 Jahren wieder möglich!
Mit der Zweiten Änderung der Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung ist der kontaktlose Sportbetrieb von Kindern bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres in Gruppen von bis zu fünf Kindern unter freiem Himmel auf allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen wieder gestattet.

Damit ist ein erster Schritt zur Rückkehr in einen geregelten Sportbetrieb getan.
Der Sportbetrieb darf nur stattfinden, wenn die den Sportbetrieb anleitenden Personen vor Beginn des jeweiligen Sportbetriebs ein negatives Ergebnis eines Selbsttests nach § 10 der Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung, eines Antigenschnelltests oder eines PCR-Tests vorweisen können. Der Antigenschnelltest oder der PCR-Test darf zu Beginn des jeweiligen Sportbetriebs nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
Wir hoffen auf einen rücksichtsvollen Umgang sowie der Einhaltung der Infektionsschutzregeln bei der Nutzung der kommunalen Sportstätten.
Die Stadt Suhl hat sein bestehendes Infektionsschutzkonzept für die Nutzung kommunaler Sportstätten zum 05.05.2021 der neuen Verordnung angepasst. Damit tritt das Infektionsschutzkonzept vom 31.08.2020 außer Kraft.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben sowie dem Infektionsschutzkonzept, welches hier zum Download bereitsteht. 

Downloads:

Rundschreiben Vereine als PDF öffnen / herunterladen

4.Fortschreibung des Infektionsschutzkonzeptes als PDF öffnen / herunterladen

Formular Infektionsschutzkonzept Verein als PDF öffnen / herunterladen

Infektionsschutzkonzept Verein Mai 2021 als Word-Dokument herunterladen