Der Pflichtumtausch für den Führerschein
FührerscheinDer von der EU zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine wird bis spätestens 19. Januar 2033 in einem zeitlichen Stufenplan, gestaffelt nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr durchgeführt. Der Pflichtumtausch betrifft jeden Führerscheininhaber, dessen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde und damit noch kein Befristungsdatum enthält.
Für den Umtausch des Führerscheins ist die jeweilige Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Für den Umtausch bei der Stadt Suhl wird aktuell eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,30 € fällig.

Um den Umtauschprozess für die rund 43 Millionen Führerscheininhaber in Deutschland zu entzerren, erfolgt eine Staffelung zum Umtausch der Führerscheindokumente nach einem Stufenplan:

Die rund 15 Millionen alten rosafarbenen und graufarbenen Papierführerscheine, die vor dem Jahr 1999 ausgestellt worden sind, sollen gestaffelt nach den Geburtsjahrgängen der Führerscheininhaber umgetauscht werden, beginnend mit dem Jahrgang 1953.
Ältere Führerscheininhaber (Geburtenjahrgänge bis 31.12.1952) müssen erst bis zum 19. Januar 2033 ihren Führerschein umtauschen.

Die Staffelung beim Umtausch der Papierführerscheine (alle Führerscheine ausgestellt bis zum 31.12.1998) sieht wie folgt aus:

Geburtsjahrgänge 1953-1958 Umtausch bis 19. Januar 2022
Geburtsjahrgänge 1959-1964 Umtausch bis 19. Januar 2023
Geburtsjahrgänge 1965-1970 Umtausch bis 19. Januar 2024
Geburtsjahrgänge 1971 und später Umtausch bis 19. Januar 2025


Die ersten Scheckkartenführerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, sind stufenweise nach dem jeweiligen Ausstellungsjahr umzutauschen.
Auch hier sind Führerscheininhaber mit einem Geburtsjahr vor 1953 ausgenommen. Diese Personengruppe muss den Führerschein unabhängig vom Ausstellungsdatum erst bis zum 19.01.2033 umtauschen.

Bei den Kartenführerscheinen sieht die Staffelung wie folgt aus:

Ausstellungsjahr 1999-2001 Umtausch bis 19. Januar 2026
Ausstellungsjahr 2002-2004 Umtausch bis 19. Januar 2027
Ausstellungsjahr 2005-2007 Umtausch bis 19. Januar 2028
Ausstellungsjahr 2008 Umtausch bis 19. Januar 2029
Ausstellungsjahr 2009 Umtausch bis 19. Januar 2030
Ausstellungsjahr 2010 Umtausch bis 19. Januar 2031
Ausstellungsjahr 2011 Umtausch bis 19. Januar 2032
Ausstellungsjahr 2012-18.01.2013 Umtausch bis 19. Januar 2033

In einer begleitenden Entschließung hat der Bundesrat betont, dass die EU-Umtauschpflicht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument bezieht.
Dies bedeutet, dass die jeweiligen Fahrerlaubnisse an sich weiterhin unbefristet gelten, so dass beim Umtausch keine neue Prüfung oder Untersuchung erfolgt.

Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, riskiert im Falle einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld. Zudem kann es bei Fahrten im Ausland im Einzelfall zu erheblichen Problemen kommen, die Strafen fallen je nach Reiseland unterschiedlich hoch aus.

Insbesondere den Führerscheininhabern, die eine Erweiterung ihrer bisherigen Fahrerlaubnis oder aber auch die Beantragung eines internationalen Führerscheins beabsichtigen und derzeit noch im Besitz eines alten Papierführerscheins sind, wird eine rechtzeitige Beantragung empfohlen, da die Herstellung der Kartenführerscheine zentral über die Bundesdruckerei in Berlin erfolgt. Aktuell ist noch nicht absehbar, ob und in welchem Umfang es zu Produktionsverzögerungen kommen wird.
Um Fristüberschreitungen zu vermeiden, sollte grundsätzlich etwa ein halbes Jahr vor Fristablauf ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden. Abgesehen von den Umtauschfristen besteht selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit seinen noch unbefristeten Führerschein umzutauschen.

Situation in der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Suhl:
Aktuell sind im Bürgeramt der Stadt ca. 3.760 Suhlerinnen und Suhler des Geburtenzeitraumes 01.01.1953 bis 31.12.1958 gemeldet.
Natürlich handelt es sich nicht bei allen um Führerscheininhaber, viele besitzen sogar schon einen Kartenführerschein und dann soll es ja auch noch die Personen geben, die das Autofahren an den sprichwörtlichen Nagel gehangen haben. Einige SuhlerInnen konnten wir in den vergangenen Monaten bereits zum erforderlichen Pflichtumtausch in unserer Behörde begrüßen. Diese halten nun schon den praktischen Kartenführerschein in Ihren Händen.

Dennoch unsere Bitte in eigener Sache:

Auch wir wollen das Antragsaufkommen in unserer Behörde im laufenden Kalenderjahr ein wenig entzerren und möchten Sie daher bitten rechtzeitig bei uns telefonisch einen Termin zum Umtausch Ihres Papierführerscheines zu vereinbaren. In Kürze werden Terminvereinbarungen, während der bekannten Öffnungszeiten, auch online buchbar sein.
Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der derzeitigen Pandemielage eine spontane Vorsprache in unserer Behörde nicht möglich ist.

Was benötigen Sie zum Termin:
Personalausweis
Führerschein
biometrisches Passbild neueren Datums / gerne können Sie gegen eine Gebühr von 6,00 € auch unserer Selbstbedienungsterminal im neuen Rathaus in Anspruch nehmen
Gebühr von 25,30 € (zahlbar in Bar oder mit EC-Karte)

Wo finden Sie uns:
Neues Rathaus in der Friedrich-König-Straße 42 / Fahrerlaubnisbehörde befindet sich in der 2. Etage

Terminvereinbarung unter:
03681- 74 2305
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