Suhler Mietspiegel
Der Suhler Mietspiegel wird seit 1997 von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern der Mieter- und Vermieterseite, Maklern und Sachverständigen unter Begleitung der Stadt Suhl erstellt. Zuletzt wurde der Mietspiegel zum 01.01.2019 aktualisiert und für zwei Jahre in Kraft gesetzt.

Die Arbeitsgruppe des Suhler Mietspiegels hat deshalb in den vergangenen Monaten darüber beraten, wie mit dem Mietspiegel ab Anfang 2021 verfahren werden soll. In ihrer vergangenen Sitzung hat sie entschieden, den derzeit geltenden Mietspiegel um ein Jahr, das heißt bis zum 31.12.2021 zu verlängern.

Die Ersteller des Mietspiegels schätzen den für Suhl erarbeiteten einfachen Mietspiegel in seiner Struktur als ein sehr wirksames und für alle Partner auf dem Wohnungsmarkt gut handhabbares Instrument ein.

Der Mietspiegel hat sich, insbesondere in seiner Funktion zur Befriedung im Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern bewährt. Festgestellt wurde, dass die dem geltenden Mietspiegel zu Grunde liegenden Daten den aktuellen Wohnungsmarkt weiterhin noch gut abbilden. Daher ist eine einjährige Verlängerung möglich und sinnvoll. Allerdings gibt es aktuell auch Veränderungen im Mietwohnungsmarkt, die eine baldige Anpassung nahelegen. Ziel ist es deshalb, im nächsten Jahr den Suhler Mietspiegel zu erarbeiten und die hierfür nötigen Daten zu erheben. Mit Wirkung zum 01.01.2022 soll der neue Mietspiegel dann in Kraft treten.


Siehe auch Mietspiegel 2019